Das böse Paket
Der Fall Amazon: Der weltgrößte Onlinehändler macht Milliardengeschäfte in Europa. Warum zahlt er fast keine Steuern?
Ein 3-D-Fernseher um 266 Euro. Eine Nespresso-Kaffeemaschine um 49 Euro. Eine Xbox-360-Spielkonsole für 147 Euro. Mit solchen Kampfpreisen wirbt Amazon im Adventgeschäft. “Reduzierungen bis zu 70 Prozent“, “einmalige Angebote, nur heute reduziert“ verspricht der Onlineshop, und gerade in der Weihnachtszeit schlagen tausende Kunden zu. Was sie nicht wissen: Auf diese Einnahmen zahlt der Konzern fast keine Steuern.
7,5 Milliarden Euro Umsatz machte Amazon im Jahr 2010 in Europa, es zählt zu den sogenannten Fortune-500, den 500 umsatzstärksten Firmen der Welt, und ist auch in Österreich der mit Abstand erfolgreichste Onlinehändler. Doch mehr und mehr gerät der Konzern in der EU unter Druck. Vielen Staaten missfällt, dass die Firma zwar riesige Umsätze in ihrem Land macht, diese aber in der Europa-Zentrale in Luxemburg verbucht – einem Steuerparadies. Auf europäischer Ebene wollen nun einige Finanzminister dagegen vorgehen; generell wollen sie Internetfirmen stärker zur Kasse bitten.
Von Amazon über Google bis hin zu Apple: Internetfirmen treiben es unter den steuertricksenden Konzernen besonders wild. Ihr Geschäft ist global und großteils virtuell. Da hinkt das europäische Steuerrecht, das Großteils noch aus dem 20. Jahrhundert stammt, hinterher. Die IT-Konzerne wählen gewiefte Firmenkonstrukte, siedeln sich in Ländern wie Luxemburg, Irland oder den Cayman Islands an und verbuchen ihre Gewinne dort, wo es am billigsten ist.
Amazon illustriert das sehr schön: Wenn ein Österreicher auf der deutschen Webseite Amazon.de einen Fernseher kauft, schließt er keinen Vertrag mit der deutschen Webseite ab – sondern mit der Europazentrale Amazon EU S.a.r.L. in Luxemburg, so steht es auf der Rechnung. Amazon.de ist offiziell nur eine Webseite, die Amazon.de GmbH wiederum nur ein Dienstleister der Luxemburger Zentrale. Auch in Österreich fällt lediglich die Umsatzsteuer an, die man für jede Importware zahlen muss.
In Österreich fuhr Amazon im Jahr 2010 einen Umsatz von 283 Millionen Euro einFür heimische Unternehmer ist das ein Wettbewerbsnachteil: Sie zahlen wesentlich mehr Abgaben. Für Nationalstaaten ein Steuerproblem: Wenn immer mehr Menschen ihre Waren online und nicht im Geschäft um die Ecke kaufen, wandern zunehmend Steuern ins Ausland. In Österreich fuhr Amazon im Jahr 2010 einen Umsatz von 283 Millionen Euro ein, geht aus einer Studie des EHI Retail Institute hervor. Von diesem dreistelligen Millionenbetrag hat der österreichische Fiskus vergleichsweise wenig.
Die Luxemburger erlauben eine sehr kreative Buchhaltung. Konzerne können ihre internationalen Verluste und Einnahmen so zusammenrechnen, dass unterm Strich kaum noch ein offizieller Profit übrigbleibt. Im Jahr 2010 verbuchte die Amazon EU S.a.r.L. etwa 7,5 Milliarden Euro Umsatz. Sie meldete aber nur einen Gewinn von 55 Millionen Euro.
Sogar in den USA müsste Amazon mehr Steuern zahlen als in der EU.Amazon-Chef Jeff Bezos weiß, was für ein Schnäppchen er da macht. In einem Bericht an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC schrieb die Konzernführung sogar: “Der effektive Steuersatz im Jahr 2011, 2010 und 2009 war niedriger als die in den USA vorgeschriebenen 35 Prozent (…). Diese Einkünfte hängen in erster Linie mit unserer europäischen Niederlassung zusammen, deren Zentrale in Luxemburg liegt.“ Kurz gesagt: Sogar in den USA müsste Amazon mehr Steuern zahlen als in der EU.
Egal, ob Guardian, Spiegel oder Falter: Wer bei Amazon nachfragt, wird stets nur ein knappes Statement erhalten mit Sätzen wie: “Amazon zahlt alle anwendbaren Steuern in jedem der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist.“ Oder: “Wir haben eine europäische Zentrale in Luxemburg mit hunderten von Mitarbeitern, die dieses komplexe europäische Geschäft verwalten.“
Mehr hat der Konzern dazu nicht zu sagen. An diesen Statements ist aber sogar etwas dran. Wahrscheinlich befolgt Amazontatsächlich die europäischen Gesetze. Oder besser gesagt: Es nutzt sie so weit aus, wie es nur geht.
In Österreich sind die Steuertricks der IT-Firmen bisher kein großes Thema. Auf eine Anfrage des Falter hieß es aus dem Finanzministerium lediglich, dass man “Internet-Monitoring“ betreibe und auf europäischer Ebene Steuerbetrug bekämpfe. Andere Staaten sind schon einige Schritte weiter. Ausgerechnet die wirtschaftsliberalen Briten klagen darüber, dass Amazon in ihrem Land zwar Verkäufe in Milliardenhöhe mache, aber dort dafür keine Körperschaftssteuer zahle. Das britische Parlament befragte bereitsAmazon-Manager zu deren Steuermoral.
Die Franzosen sind wieder einmal besonders streng. Der französische Fiskus fordert nun sogar 198 Millionen Euro von Amazon. Es ist eine Nachzahlung inklusive Strafe für die Jahre 2006 bis 2010. Ihre Argumentation: Wenn ein französischer Kunde auf der französischen Webseite Amazon.fr ein Produkt kaufe, sei es doch absurd zu behaupten, dass dieses Geschäft in Luxemburg stattfinde.
Das Problem besteht darin, dass das Rechtssystem mit der virtuellen Ökonomie nicht schritthält“Das Problem besteht darin, dass das Rechtssystem mit der virtuellen Ökonomie nicht schritthält“, wird ein französischer Regierungsvertreter im Wall Street Journal zitiert. Er spricht damit den allerwichtigsten Punkt an: Wer die Steuerlöcher für große IT-Konzerne stopfen will, muss international denken. Deswegen suchen derzeit mehrere europäische Staaten nach neuen internationalen Steuerstandards – auch speziell für Internetfirmen. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta forderte erst neulich ein härteres Vorgehen gegen Steuersünder. Amazon wurde von ihm als Paradebeispiel genannt.
Dass diese Debatte nun kommt, überrascht Unternehmen wie Amazon sicher nicht. Sie haben längst damit gerechnet, dass europäische Staaten neugierig auf ihre Finanzen schauen. So räumt Amazon bereits in einem Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC ein, dass man mittlerweile in mehreren Staaten unter Beobachtung stünde – und dass es zu weiteren Untersuchungen kommen könnte.
Dieser Bericht erschien in Falter 50/12. Illustration: Oliver Hofmann
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interessant.
Falschmeldungen oder irreführende Beiträge funktionieren immer besser, als wahre Geschichten.
Liebe Frau Brodnig,
Danke für Ihr tolles Buch "Lügen im Netz"! Es war der Grund, warum ich meine Staatsexamensarbeit über das Thema Fake News geschrieben habe und hat mich während des Schreibens immer wieder inspiriert und motiviert.
Freundliche Grüße
Die Klage,
Unterstützung von mir.
Fuer erste mal Buchkauf!!!
Lg
WERNER
Sehr geehrte Frau Brodnig,
ich bin Inhaber eines Bildungsinstitutes und bitte um Kontaktaufnahme.
Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Thema Digitalisierung nahe bringen
und ich würde gerne mit Ihnen abklären, ob Sie mit uns Workshops durchführen würden.
Lieben Gruß
Christian Lang
Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.
1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.
Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen
zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.
Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?
Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.
Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.
Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!
Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.
Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.