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Negativfaktor Frau

Das AMS will alle Arbeitslosen von Software bewerten lassen – für Unbehagen sorgt speziell, dass Frauen automatisch eine schlechtere Bewertung bekommen.

Die Digitalisierung beeinflusst immer mehr Bereiche unseres Lebens – mit wem wir auf ein Date gehen, welche Produkte wir kaufen, und bald auch: wer eine teure Weiterbildung beim Arbeitsmarktservice (AMS) bekommt und wer nicht.

Zunehmend lassen öffentliche Einrichtungen ihre Daten auswerten und Prognosen über Bürger erstellen. Aktuell macht das Arbeitsmarktservice Schlagzeilen. „AMS bewertet Arbeitslose künftig per Algorithmus“, schrieb der „Standard“. Das AMS ließ Forscher die eigenen Daten auswerten und ein statistisches Modell erstellen, mit dem es die Arbeitsmarktchancen für jeden Einzelnen berechnen kann. Mithilfe der Kalkulation werden dann Ressourcen verteilt.

Wer im Jahr 2019 arbeitslos wird, für den ermittelt das AMS automatisch eine Zahl, wie gut oder schlecht die Chancen am Arbeitsmarkt sind. Jeder Arbeitslose wird in eine von drei Gruppen eingeteilt, ab 2020 soll diese Einteilung Konsequenzen haben: Kommt die Software zum Schluss, dass man der stärksten Gruppe angehört, wird man eher wenig Förderung bekommen – da man vermutlich auch ohne Hilfe einen Job findet. Wer in der Gruppe mit mittleren Chancen am Arbeitsmarkt fällt, kriegt leichter teure Fachausbildungen – hier wird viel Geld investiert. Und wessen Chancen nur in der untersten Gruppe liegen, kriegt tendenziell günstige Kurse. Wobei AMS-Berater einzelne Einstufungen ändern dürfen.

Ziel der Kalkulation ist, vor allem jenen Jobsuchenden teure Kurse zu zahlen, die ansatzweise Chancen am Arbeitsmarkt haben. Kein Wunder, dass genau auf die Ressourcen geblickt wird. Das AMS steht unter Effizienzdruck, und die aktuelle Regierung kürzt das jährliche Budget sogar. Trotzdem wirft diese Prognose schwerwiegende Fragen auf – allem voran: Werden Frauen im neuen System benachteiligt?

Das AMS hat die Synthesis Forschung GmbH beauftragt, den neuen Algorithmus zu entwerfen. Auf 16 Seiten wurde nun die Methode erklärt – doch diese Erklärung wirft mehr Fragen als Antworten auf. Positiv fließt in die Bewertung von Arbeitslosen ein, wenn man EU-Bürger ist oder über höhere Ausbildung verfügt. Negativ wird beispielsweise bewertet, wenn man über 50 ist oder nicht aus der EU stammt – auch ist es ein Negativfaktor, eine Frau zu sein.

Im Dokument steht: „– 0,14 x GESCHLECHT_WEIBLICH“. Jede Frau bekommt automatisch den negativen Faktor von minus 0,14 angerechnet. Sind ein männlicher und eine weibliche Arbeitsuchende in allen Aspekten gleich (gleiches Alter, gleiche Ausbildung, gleiche Berufserfahrung), kriegt die Frau trotzdem eine schlechtere Prognose.

Zu Recht betont das AMS gegenüber profil: Es ist nicht schuld an dieser gesellschaftlichen Benachteiligung. Die Zahlen des AMS spiegeln anscheinend wider, dass es Frauen am Arbeitsmarkt eine Spur schwerer haben. „Wir kämpfen seit unserer Gründung gegen Diskriminierung“, sagt AMS-Chef Johannes Kopf – und weist darauf hin, dass man die dezidierte Vorgabe hat, 50 Prozent aller Mittel für die Förderung von Frauen einzusetzen (obwohl Frauen nur 43 Prozent der Arbeitslosen ausmachen).

In den Vorgaben des AMS ist die Förderung von Frauen zwar großgeschrieben, trotzdem ist es rechnerisch möglich, dass der Algorithmus diesen Zielen widerspricht – und Frauen es schlimmstenfalls eine Spur schwieriger haben, teure Weiterbildung zu erhalten. Solche ethischen Bedenken tauchen permanent auf, wenn der Staat Algorithmen für wichtige Entscheidungen nutzt. Die USA sind ein Extrembeispiel: Dort setzt die Justiz sogar Software ein, die Richtern bei der Entscheidung helfen soll, welche Häftlinge auf Bewährung freikommen. Die Software sagt vorher, wer in Zukunft eine schwere Straftat begehen wird. Doch solche Algorithmen sind umstritten – auch weil sich zeigt, dass Afroamerikaner deutlich strenger bewertet werden.

Algorithmen bergen die Gefahr, gesellschaftliche Ungleichheit einzuzementieren. Laut den Daten haben beispielsweise Frauen schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt – doch wie gerecht ist es, ihnen ein schlechteres Ranking zu geben und auch die Ressourcen danach zu verteilen?

Derzeit stellt sich die Frage, ob der AMS-Algorithmus in der Praxis einzelne Bevölkerungsgruppen wie Frauen diskriminieren wird – wir wissen es genau genommen nicht. Hierzu fehlt bisher eine genaue wissenschaftliche Evaluation. Der Statistiker Erich Neuwirth meint: Es wäre sinnvoll, noch nähere Tests mit den Daten des AMS zu machen. „Die bisher veröffentlichten Unterlagen sind zu wenig für eine Bewertung“, sagt Neuwirth, pensionierter Professor der Universität Wien. Wenn das AMS Sorgen ausräumen will, kann es zwei Schritte setzen: Unabhängige Wissenschafter (die nicht an dem Projekt beteiligt waren) zu einer Evaluierung einladen – um den Algorithmus auf unbeabsichtigte Diskriminierung zu untersuchen. Zweitens sollte auch die Anwendung im Alltag evaluiert werden: Wie sehr beeinflussen solche Zahlen das Verhalten von AMS-Mitarbeitern?

Das Arbeitsmarktservice ist nur der Anfang: Wir können bereits beobachten, dass öffentliche Einrichtungen zunehmend – auch aus Kostengründen – ihre Daten durchleuchten und Bürger statistisch bewerten lassen. Da ist es nur fair, wenn auch diese Einrichtungen stärker durchleuchtet werden.


Dieser Text erschien zuerst im Nachrichtenmagazin profil (Ausgabe vom 21.10.2018).

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    Lg

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  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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