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Willkommen in Facebookistan

Fotos, Tagebücher, Intimes: Gedankenlos geben Facebook-Benutzer ihre Daten preis. Jetzt machen sie sich Sorgen um ihre Privatsphäre. Zu Recht


175 Millionen Menschen. Das ist eine ganze Menge. Es gibt Diktaturen dieser Größe, die von ihren Bürgern alles Erdenkliche wissen wollen – wie sie denken, wen sie treffen, wohin sie reisen.

175 Millionen Menschen. So viele Einwohner zählt auch Facebook. Es ist ein seltsames Gebilde: Man findet es auf keiner Landkarte, es kennt keine Grenzen, statt einer Verfassung gibt es nur komplex klingende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Jeder darf hierhin einwandern. Auch immer mehr Österreicher finden in der Welt von Facebook ihr Zuhause.

Doch derzeit herrscht Aufregung in Facebookistan. Das Management des Onlineportals hat im Februar die AGBs geändert. Plötzlich wollte Facebook sämtliche Inhalte, die seine Benutzer auf der Webseite veröffentlichten, auf ewig nutzen – sogar wenn ein User längst wieder aus dem virtuellen Zuhause ausgewandert ist.

Ein Konsumentenschutzblog schlug Alarm. Weltweit griffen Medien die Meldung auf. Und dann stürmten besorgte Facebook-Bewohner die Protestgruppe People against the new terms of service (TOS). Terms of service ist die englische Bezeichnung für AGBs. Die Norwegerin Anne Kathrine Petterøe gründete diese Vereinigung. Mich beunruhigte der Inhalt der neuen AGB. Er besagte sinngemäß: Wir können alles mit deinem Inhalt machen. Für immer. Auch dass Facebook die Änderungen gar nicht richtig kommuniziert hatte, erzürnte die 32-Jährige. Sie war nicht die Einzige, die gegen das neue Facebook-Regime protestierte. Ihre Gruppe zählt mehr als 140.000 Mitglieder.

Die Führung der Republik Facebook lenkte ein. Zuallererst installierte sie wieder – als Übergangslösung – die alten AGBs. Dann unterbreitete sie ein Friedensangebot an ihre Einwohner: Die Community soll künftig über umstrittene Vertragsänderungen abstimmen. Doch ist das der richtige Weg? Und wie gefährlich ist es, seine Daten auf dem Onlineportal liegen zu lassen?

Der Vergleich von Facebook mit real existierenden Ländern stammt von Mark Zuckerberg. Der 24-Jährige sieht aus wie ein smarter Student. Tatsächlich ist er das Oberhaupt der rasant wachsenden Onlinecommunity. 2004 hat Zuckerberg die Plattform gegründet. Damals studierte er in Harvard. Heute ist er der jüngste Selfmade-Milliardär der Welt. Zuckerberg schrieb neulich: Mehr als 175 Millionen Menschen verwenden Facebook. Wäre es ein Land, dann wäre es mit dieser Population das sechstgrößte Land der Welt.

Facebook, das lernen seine Bewohner langsam, ist nicht nur ein gigantischer Stammtisch, auf dem private Daten ausgetauscht werden. Es ist auch ein Schlaraffenland für private Schnüffler und staatliche Behörden. Schließlich gehört es dort zu den Umgangsformen, seinen richtigen Namen anzugeben. Viele User veröffentlichen nicht nur ihre Handynummer, sondern auch ihre Urlaubspläne und sexuelle Orientierung. Sie glauben, dass nur ihre virtuellen Freunde die Information einsehen können. Doch die Daten schlummern in den digitalen Archiven von Facebook. Und diese können auch verkauft werden.

Was passiert etwa, wenn eines Tages Wladimir Putins Gaskonzern Gazprom Facebook kauft? Oder ein chinesisches Medienunternehmen? Wer hat dann Zugriff auf die gespeicherte Information?

Das Hochladen von privaten Videos und Bildern machte so lange Spaß, solange es schien, als würde nur der harmlose Harvard-Abbrecher Zuckerberg hinter den Facebook-Computern sitzen. Aber die AGB-Debatte hat die User wachgerüttelt. Auf einmal wurde klar, dass sie gar nicht wissen, welchen Deal sie bei Facebook eingehen. Sie wissen auch nicht, wie Facebook in der Zukunft weiterentwickelt wird. In den neuen AGBs wurde beispielsweise von einer unwiderruflichen, unbefristeten, nicht-exklusiven, übertragbaren, vollständig bezahlten, weltweiten Lizenz (mit dem Recht zur Weiterlizenzierung) gesprochen. Kein österreichisches Unternehmen dürfte eine derartige Vertragsänderung durchführen, ohne die dezidierte Zustimmung des Konsumenten einzuholen.

Im Internet agiert Facebook global. In der juristischen Realität hat das Unternehmen Facebook seinen Firmensitz in Kalifornien. Die Daten der Mitglieder liegen auf Webservern im Westküstenstaat und in Virginia. US-amerikanisches Vertragsrecht erlaubt viele Unverfrorenheiten gegenüber Konsumenten, die die EU verboten hat. Facebook müsste zwar auch österreichische Gesetze einhalten – aber das ist schwierig durchzusetzen. Bei der jüngsten AGB-Änderung hätten österreichische Bürger zwar österreichisches Recht einklagen können, weil sie gröblich benachteiligt wurden. Wenn Sie das ausjudizieren wollen, würde ich Ihnen aber sagen: Reservieren Sie sich 20.000 Euro und fünf Jahre Zeit, sagt der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz.

Die AGBs wurden nach dem Bürgeraufstand zurückgezogen, das allein löst aber nicht das grundsätzliche Datenproblem. Einem modernen Staat ist klar vorgeschrieben, wie lange er Informationen speichern darf. Facebook agiert freier. Wenn jemand ein Urlaubsbild von sich hochlädt und nachträglich denkt: Vielleicht bin ich darauf doch zu spärlich bekleidet, würde man meinen, er könne das Foto löschen. Blogger fanden aber heraus, dass selbst gelöschte Bilder auf den Webservern liegen bleiben – und sogar einsehbar sind, wenn man die direkte Adresse kennt.

Facebook kann sich an Daten erinnern, die wir gelöscht glaubten. Ein Dilemma der Informationsgesellschaft. Das permanente Erinnern kann zum Problem werden, wenn man Menschen etwas zum Vorwurf macht, das 40 Jahre her ist, sagt Viktor Mayer-Schönberger. Der gebürtige Österreicher hat in Harvard Internetpolitik gelehrt und leitet nun das Information & Innovation Policy Research Centre in Singapur.

Seine Bedenken sind nicht abwegig. Das zeigt das Beispiel eines kanadischen Psychotherapeuten: Im Sommer 2006 wollte Andrew Feldmar, 66, einen Freund vom Flughafen Seattle abholen. An der Grenze googelte ein Beamter seinen Namen. Prompt tauchte ein Artikel in einem Fachmagazin auf. Darin gab Feldmar zu, in den 60er-Jahren LSD ausprobiert zu haben. Eine illegale Droge. Die Polizei hielt den Kanadier für mehrere Stunden fest und untersagte ihm die Einreise in die USA. Eine einzige Suchanfrage hatte ihn überführt.

Ex-Partner, Freizeitverhalten, politische Gesinnung: Facebook kennt oft intimere Details als Google. Es regt uns gerade dazu an, alles hineinzustellen, so Mayer-Schönberger. Aber wir müssen uns auch wieder ans Vergessen erinnern. Er plädiert für ein Verfallsdatum von Informationen, bei Google ist das längst ein Thema. Das Unternehmen versichert, Suchanfragen nach neun Monaten zu löschen.

Es ist nicht leicht, gefälschte Informationen aus dem Web zu schaffen. Man kann nicht einfach bei Facebook anrufen – die Seite gibt keine Telefonnummer an. Selbst wenn jemand eine Identität im Freundschaftsportal stiehlt, reagiert Facebook oft nur mit Verzögerung. Das stellte etwa Niki Nickl fest. Die Webmasterin der Grünen bemerkte, dass Unbekannte Accounts von Alexander Van der Bellen und Eva Glawischnig angelegt hatten. Der Identitätsklau war relativ harmlos, der Doppelgänger Van der Bellens schrieb Nachrichten wie: Alexander kaut an seiner Schokozigarette und ihm ist fad. Doch der Persönlichkeitsraub zeigt auch Gefahren auf: Ein Doppelgänger kann beschämende Aussagen machen, vertrauliche Informationen ergattern und die reale Person massiv beschädigen. Ich habe mich ans Help-Center gewandt, und die haben die Accounts innerhalb von zwei Tagen gelöscht, erzählt Nickl. Sie weiß auch, dass das nicht immer so rasch funktioniert: Beim deutschen Europapolitiker Daniel Cohn-Bendit soll es zwei Monate gedauert haben, ehe Facebook das gefälschte Profil beseitigte.

Wäre Facebook ein Staat, wäre es dann eine Demokratie? Die Vorgehensweise ist eher diktatorisch. Ich weiß nicht, wie viele Menschen in dem existierenden oder nicht-existierenden Help-Center arbeiten. Aber sie agieren nach Zufallsprinzip, meint Nickl. Umso spannender ist, dass Facebook nun selbst Wahlen vorgeschlagen hat. Wenn sich mehr als 7000 User zu einer geplanten Vertragsänderung äußern, kommt es zu einer Abstimmung. Facebook nimmt das Ergebnis an, wenn 30 Prozent der aktiven User mitgestimmt haben.

30 Prozent von 175 Millionen Menschen, das sind mehr als 50 Millionen. Ob eine Webseite so viele Leute zur Wahl bringen kann? Stellen Sie sich vor, es würde auf zehn Prozent herabgesetzt. Da würde dann kritisiert, dass zehn Prozent entscheiden, was 90 Prozent tun müssen, sagt Mayer-Schönberger. Ihm gefällt der Vorschlag.

Eines darf man nicht glauben: Dass Facebookistan durch ein bisschen E-Voting zur Demokratie wird. Aber es ist ein Schritt in Richtung Partizipation. Web 2.0-Dienste wie Facebook, Flickr, YouTube bauen auf dem Engagement ihrer User auf, die Fotos, Texte und Videos veröffentlichen. Wahlen sind die logische Schlussfolgerung von Web 2.0, sagt Mayer-Schönberger. Aus demselben Grund hält er es für unwahrscheinlich, dass das Freundschaftsportal an Gazprom oder eine chinesische Firma verkauft wird. Denn das Reich Facebook beruhe auf einem einzigen Wert. Dem Vertrauen seiner Bewohner. Wenn sie die Plattform verlassen, steht Facebookistan ohne Bürger da. Machtlos – und wertlos.




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Raus aus Facebook!

Wer seine Daten nicht mehr dem Freundschaftsportal bereitstellen will, kann sein Profil löschen. Doch ganz so einfach funktioniert der virtuelle Selbstmord nicht. Bei den Benutzereinstellungen bietet Facebook nur die Option Profil deaktivieren an. Die Daten bleiben gespeichert. Wer sein Konto und die Inhalte unwiderruflich löschen will, kann dies unter folgender Adresse anfordern: http:// www.facebook.com/help/contact.php?show_form=delete_account


Dieser Text ist im Falter 10/09 erschienen

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  • Hallo,
    werden Kommentare mit Links nicht angenommen? Ich hätte da noch einen Knaller.

    Gruss G.

  • Man muss anscheinend ohne links auskommen. Aber ich habe auch noch etliche Beispiele, wo sich auch noch so mancher selbst zuerst einmal an die Nase fassen sollte, bevor er die schräge Argumentation von anderen kritisiert. So argumentieren z.B. etliche Politiker damit, dass die Klimakrise einfach nur durch freiwilligen Verzicht in den Griff zu bekommen wäre, weil das ja beim Ozonproblem angeblich auch ganz ohne Verbote funktioniert hat. In Wirklichkeit trat am 1. August 1991 trat in Deutschland eine Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Stoffen in Kraft. Und noch ein aktuelles Beispiel. Aktuell wird in Deutschland von einigen Politikern andauernd behauptet, dass OP-Masken hinsichtlich Eigenschutz vollkommen wirkungslos wären und dass der Normalbürger die ja sowieso unmöglich richtig anlegen könne. In Wirklichkeit sind die aber nur halt nicht in ausreichender Anzahl verfügbar. Das Problem ist von selbigen hausgemacht. Es ist ja verständlich, dass die knappen Masken dann dem Klinik-/Pflegepersonal vorbehalten sein müssen. Ich glaube aber nicht, dass die Verbreitung von solchen Falschmeldungen da weiterhilft. Es bestärkt lediglich die Leute, die oft mit den eigenen „Fake-News“ ja auch nur die Welt verbessern wollen. Es gibt zu dem Thema noch etliche weitere Beispiele.

  • Vielleicht noch eine herrliche Blüte, die man auch der Nachwelt nicht vorenthalten sollte.
    Frank Ulrich Montgomery bei Maybrit Illner spezial am 17. März 2020 zur einfachen Mundschutz-Maske: „Schützt nicht. … und dass die Asiaten die tragen, das hat etwas mit deren Schönheitsideal zu tun ...“
    Bei vielen asiatischen Frauen gilt helle Haut tatsächlich als Schönheitsideal. Aber einmal abgesehen davon, dass die Männer dort genau so häufig Masken tragen wie die Frauen, dürfte ein aufgehelltes Rechteck im Gesicht auch bei asiatischen Frauen nicht unbedingt als Schönheitsmerkmal gelten. Die Asiaten haben wohl eher aus der Erfahrung heraus gelernt. Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch 2006, hat die Stadtverwaltung in Hongkong an etliche Haushalte Masken verteilt. Die Aktion hat anscheinend erfolgreich gegen die Verbreitung der Viren gewirkt. Die WHO hat offensichtlich auch daraus gelernt. Drei Jahre später hat dann auch die WHO das Tragen von Masken als Prophylaxe gegen eine H1N1-Infektion in belebten öffentlichen Räumen ganz offiziell empfohlen und auch beschrieben wie die Masken anzuwenden sind (Advice on the use of masks1 in the community setting in Influenza A (H1N1) outbreaks 1 May 2009 ).

  • Hätte mich ja gewundert, wenn in den üblichen Kreisen die Kriese nicht für die Vermarktung von MMS genutzt würde. Das Video mit dem Titel "Endlich wissenschaftlich erklärt - Warum ClO2 gegen Covid 19 hilft" ist alleine schon deshalb sehenswert, weil der Vortragende mit jeder Menge wissenschaftlich anmutender Fachausdrücke herumwirft, die oft noch nicht einmal selbst richtig aussprechen kann. Ich kann mir alleine von daher schon nicht vorstellen, dass der weiß, was er da redet. Ich kenne den Kanal ganz gut, weil er seit geraumer Zeit altes Videomaterial mit neuerem Material vermischt und dann unter die Leute bringt. Gespickt mit Halbwahrheiten zum Implizieren von Falschinformationen. Längst widerlegtes wird einfach neu verpackt unter die Leute gebracht. Verweise auf längst gelaufene entsprechende Untersuchungen dazu werden zensiert. Dazu gibt es gut dokumentierte Fälle. Es gibt auch noch einen gut dokumentierten Fall, wo die Kanalbetreiber zwei fachlich zu kompetente Kommentatoren, eine anstehende Sperrung angekündigt hat bevor die dann vollzogen wurde. Sollte wohl der Abschreckung dienen.
    Über den Blog der Kanalbetreiber wird übrigens auch die am Adalbert Stifter Gymnasium verfasste vorwissenschaftliche Arbeit, “Freie Energie Eine unbekannte Quelle” vermarktet. Wer das abschreckend Beispiel lesen will, der findet die Arbeit aber auch als pdf im Netz.

  • Unter dem Video ist jetzt der folgende Eintrag zu finden:
    COVID-19
    Aktuelle, wissenschaftliche Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Das dürfte jetzt so manchem Zuschauer implizieren, dass das Video von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stammt und unter dem zugehörigen Link ergänzende Infos zu finden sind. Über die Unwirksamkeit von MMS ist dort nichts zu finden. Ich verstehe nicht, warum man solche Videos nicht einfach sperrt. Beim Sperren von Posts von Aufklärern tut sich YT deutlich leichter, offensichtlich weil die die Klickrate bremsen. Auch darüber gibt es dokumentierte Fälle.

  • Warum nicht gleich so:
    Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt.

    Inzwischen ist ganz weg. Jedenfalls an der Stelle.

  • Dezeit wird mal wieder haarsträubendes an Verschwörungstheorien und Falschmeldungen verbreitet.

    Wolfgang Kubicki bezweifelt anscheinend, dass das Robert-Koch-Institut bei der Reproduktionsrate mit offenen Karten spielt. Wenn er das ernst meinen würde, dann hätte er längst selbst nachgerechnet oder wenigstens nachrechnen lassen. Die erforderlichen Daten sind alle über gleich mehrere Quellen frei verfügbar.

    Christian Lindner versucht offensichtlich mit Halbwahrheiten Falschmeldungen zu implizieren.
    30. April 2020 Christian Lindner bei Maybrit Illner 35:45. Wenn man den Medien glauben kann hat H. Drosten gestern gesagt:“Kinder sind so infektiös wie Erwachsene und heute sagt er, nur ein drittel so gefährlich wie unlängst berichtet worden ist. Also zwei gegenteilige Aussagen innerhalb von 24 Stunden“.
    Er bezieht sich da offensichtlich auf den am Nachmittag des gleichen Tages veröffentlichten Prodcast vom NDR.
    30. April 2020 Podcast 37 H.Drosten zu einer ganz aktuellen Untersuchung von seinem Team: “Wir können in Kindergruppen nicht nachweisen, dass die unterschiedliche Viruskonzentrationen in den Atemwegen haben, gegenüber Erwachsenen. .. Es gibt keine nachweisbaren Unterschiede in der Viruslast .. Es könnte gut sein, dass die genau so infektiös sind wie Erwachsene.“. Also genau das Gegenteil von dem, was H. Lindner zu verbreiten versucht. Das angesprochene Drittel bezieht sich auf eine Empfänglichkeit die man über Kontaktbereinigungen aus anderen Untersuchungen herleiten kann. Stark vereinfacht ausgedrückt ist das Risiko einer eingehenden Infektion dort bei Kindern ein Drittel und bei Älteren 1.5 mal so hoch wie bei Erwachsenen. Das sagt aber nichts darüber aus, wie ansteckend die verschiedenen Gruppen sind.

    Erschreckend ist, dass jetzt offensichtlich einige Politiker mit ziemlich fragwürdigen Methoden versuchen die Naturwissenschaftler zu spalten. Die waren sich aber praktisch immer in allen wesentlichen Punkten einig.

  • Achtung, zwischen den Punkten Anzahl registrierter User und Umsatz ist ein und, kein oder.

    • Zuerst: Danke für den Hinweis! Ich habe das ursprünglich auch so gelesen, aber mir wurde erklärt, dass diese Formulierung im Gesetz sinngemäß wie ein "oder" zu lesen ist, weil nicht aufgezählt wird, wer inkludiert ist, sondern weil aufgezählt wird, wer exkludiert ist. Und diese Formulierung wirkt sich nach dieser Auskunft so aus, dass man erfasst ist, wenn man nur einen der Punkte erfüllt. Das Ganze ist jedenfalls sehr kompliziert formuliert, weil nicht aufgelistet wird, wer inkludiert ist, sondern in welcher Konstruktion man exkludiert ist.

  • Im Großen und Ganzen ist bekannt, was kommen soll: Das „Upskirting“-Verbot etwa, also das Verbot, mit oder ohne Kleidung bedeckte Geschlechtsteile heimlich zu fotografieren oder diese Aufnahmen zu verbreiten, was eben jener Fußballtrainer tat. Oder dass Kommunikationsplattformen künftig einen Ansprechpartner im Land haben und Transparenzberichte abliefern müssen.

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