betreff: “dein mord”
Ein Fall von Online-Stalking wirft die Frage auf: Nimmt die Staatsanwaltschaft Drohungen, die per E-Mail gesendet werden, ernst genug?
Seit mehr als einem Jahr liegt ein Schatten über ihrem Leben. Ruft Sabine Karner* in der Früh ihre E-Mails ab, fürchtet sie, erneut eine Morddrohung oder eine obszöne Nachricht vorzufinden. Regelmäßig muss die 26-Jährige ihren eigenen Namen googeln, um zu überprüfen, ob schon wieder Beschimpfungen oder rufschädigende Kommentare über sie verbreitet wurden. Geht man auf die Website der Wiener Grafikdesignerin, findet man dort einen Warnhinweis: Sie werde seit Monaten von einer psychisch kranken Person verfolgt und bedroht, die auch in ihrem Namen seltsame Nachrichten verschicke. Sabine Karner hat Angst um ihr Leben.
Ihr Problem ist: Die Staatsanwaltschaft Wien sieht diesen Fall nicht so brenzlig, sondern hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen Stalker Christian S. eingestellt. Es geht hier auch um eine juristische Grundsatzfrage: Wie ernst sind gefährliche Drohungen zu nehmen, die ausschließlich über das Internet erfolgen?
Am 18. Oktober 2014 erhielt Sabine Karner beispielsweise eine E-Mail mit dem Betreff “hammermord”. Darin stand: “ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein.” Oder, am selben Tag: “erst reiß ich dich an deinen haaren zu boden, dann springe ich auf deinen hals, bis du nicht mehr atmest (…).” Der Betreff dieser E-Mail lautet: “dein mord”.
Die Staatsanwaltschaft Wien wertete diese E-Mails nicht als Morddrohung im strengen strafrechtlichen Sinne. Als er das Verfahren einstellte, schrieb der zuständige Staatsanwalt Andreas Mugler: “Die Tathandlungen sind im Hinblick darauf, dass die Drohungen ‘bloß’ per E-Mail vorgenommen wurden, nicht nach (…) § 107 Abs 1 und 2 StGB zu qualifizieren.”
Im Grunde bedeutet der Satz: Eine Morddrohung, die nur per E-Mail erfolgt, kann gar nicht als Morddrohung eingestuft werden. Doch diese Rechtsauslegung der Staatsanwaltschaft Wien ist umstritten. Recherchen von profil führten dazu, dass dieser Fall nun sogar Thema im Justizministerium ist.
Christian S. soll laut Gerichtsakt immer wieder bedrohliche Nachrichten per E-Mail und Facebook verschickt haben. In den gesammelten Schriftstücken kommt häufig das Wort “Mord” oder mitunter auch “mordmordmord” vor. Gegen den Wiener, Mitte 20, arbeitslos, brachten bereits einigen Personen Anzeigen ein – das reicht vom eigenen Bruder über Sabine Karner, die dem Freundeskreis des Bruders angehört, bis hin zu Personen, die den Verdächtigen angeblich noch nie persönlich getroffen haben, aber beruflich oder privat Sabine Karner kennen. “Aufgrund der verwirrten Aussagen und des Verhaltens von S. habe ich sehr große Angst um Sabine Karner und um mein Leben”, steht in einer der Anzeigen aus dem Bekanntenkreis.
Ende des vergangenen Jahres spitzte sich die Lage zu: Die Anzeigen häuften sich, einmal soll Christian S. sogar am Arbeitsplatz von Sabine Karner aufgekreuzt sein, sie war jedoch zum Glück nicht vor Ort. Schließlich kam Christian S. Anfang Jänner für zwei Wochen in Untersuchungshaft und wurde mittlerweile für zurechnungsunfähig erklärt.
Aus einem psychiatrisch-neurologischen Gutachten, das die Staatsanwaltschaft anordnete, geht hervor, dass der junge Mann angeblich unter einer “wahnhaften Störung” leidet.
Er selbst, dies wird in dem Gutachten deutlich, sieht sich hingegen als Opfer – von seinem Bruder, von Bekannten, von ehemaligen Freunden. Seine Welt, so scheint es offensichtlich, ist bevölkert von Menschen, die ihm Böses wollen. Der gerichtliche Sachverständige spricht von einer “akuten Wahnsymptomatik” und hegt Zweifel an den Schilderungen von Christian S.
In Fällen wie diesem ist es zu simpel, den Opfern zu raten, sie mögen das Internet meiden oder ihren mutmaßlichen Stalker auf Facebook blockieren. Einige der Betroffenen sind Künstler und nutzen Facebook zur Ankündigung ihrer Veranstaltungen. Sie können nicht einfach auf diese Plattform verzichten – stattdessen, so erzählen sie, würden sie sehr viel Zeit damit verbringen, bedrohliche Kommentare für die Polizei zu dokumentieren und dann auszublenden. Auch das Blockieren von verdächtigen Accounts nütze nichts, für jedes gesperrte Facebook-Profil käme ein neues.
Dass der Beschuldigte als zurechnungsunfähig gilt, macht den Fall wesentlich komplexer. Bei zurechnungsunfähigen Verdächtigen hat die Justiz einen kleineren Spielraum – auf der Route des Strafrechts gibt es hier lediglich zwei mögliche Ausfahrten. Exit 1: Nichts passiert strafrechtlich, selbst wenn Christian S. weiterhin mutmaßliche Drohungen versenden sollte. Exit 2: Christian S. muss in den Maßnahmenvollzug – würde dabei auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingeliefert. Szenario 2 zeigt einmal mehr, wie starr und streng das österreichische Rechtssystem gerade bei zurechnungsunfähigen Tätern ist.
Die Staatsanwaltschaft schlägt bisher die erste Route ein, qualifiziert die E-Mails nicht als gefährliche Drohung und stellte somit im März das Verfahren ein.
“Ich muss theoretisch warten, bis Christian S. mit einem Messer vor mir steht. Erst dann passiert rechtlich etwas”, sagt Sabine Karner. Sie habe zwar zivilrechtlich eine Einstweilige Verfügung bewirkt, diese nütze aber nichts. Der Beschuldigte schreibe ihr und einigen Freunden weiterhin beunruhigende Nachrichten, selbst wenn dafür Geldstrafen drohen. Sabine Karner und zwei weitere Betroffene haben das Gefühl, die Staatsanwaltschaft Wien würde ihr Unbehagen nicht ernst genug nehmen.
Dabei ist die Gesetzeslage gar nicht so eindeutig, wie die Staatsanwaltschaft Wien dies darstellt. “Über welches Medium jemand eine Drohung formuliert, ist nicht das Entscheidende. Eine gefährliche Drohung kann sowohl mündlich als auch per E-Mail erfolgen. Und man muss als Opfer nicht unbedingt warten, bis jemand mit einer Waffe vor einem steht”, meint der Rechtsanwalt Michael Pilz, der an Fällen von Cyberstalking und Online-Drohungen arbeitet.
Im Fall Christian S. könnte es doch noch zu einer Wendung kommen: Anfragen von profil führten dazu, dass das Justizministerium aktiv wird und das Verfahren selbst prüfen will, speziell im Hinblick darauf, ob angemessen auf Online-Drohungen reagiert wurde. Dieses Thema ist ein Anliegen von Justizminister Wolfgang Brandstetter – er setzt sich schon länger gegen Cybermobbing ein.
In dem Fall geht es nicht nur um die Zukunft von Betroffenen wie Sabine Karner oder des Beschuldigten Christian S., die über einen dicken Gerichtsakt sowie viele Bits und Bytes miteinander verbunden sind. Relevant ist diese Causa auch deswegen, weil sie ein Gradmesser ist, wie die Justiz ihre Rechtsprechung auf das digitale Zeitalter umlegt. In dem Beleidigungen und Bedrohungen recht virtuell erscheinen mögen – aber dann doch reale Auswirkungen haben.
Dieser Artikel erschien in “profil” (Ausgabe 19/15).
View Comments
sagt:@ mspro:Rezepadtiadonsadhaladtung ist eine angeadmesadsene dcberadsetadzung, wenn man sie nicht als eine bewusste oder gar intenadtioadnale (miss)versteht. Es geht eher um etaadblierte Rouadtiadnen, die aufadgrund von Gewf6hadnung voradbeadwusst ablauadfen. Nochadmal zurfcckadgeadspult zum Buchaddruck (weil wir alle noch priadme4r buchaddruckadforadmaadtiert lauadfen): Meine Reakadtioadnen beim Lesen Deiadnes Artiadkels waren „Das kann man so nicht scheriadben“, „Das ist eine faladsche Lesadart von XYZ“, „Quatsch“ usf. – Kriadtik als Handadhaadbung von zugeadmuadteadnen Meiadnunadgen (auch den eigeadnen, fcbriadgens). Wenn man nun noch vom Indiadviadduum abstraadhiert und an etaadblierte Scheadmata denkt – dann wfcrde ich Dir zustimadmen. Das gilt dann neben dem Buchdruck-Beispiel auch ffcr jede Kulturform. Die Form als Kuladturadform tre4gt dem Denadken von Proadzess Rechadnung, dem je situaadtiadven Heradsteladlen (oder Lf6schen) von Zusamadmenadhe4nadgen im Bewusstadsein der Tatadsaadche, dass die ungeadahnte und unsichtadbare Menge an Daten und Beobadachadtern schon gleich wieadder alles e4ndern kann. Dass dabei jede In-Form-ation (und Nicht-Information) dokuadmenadtiert wird und uns damit wieadderum als Medium zur Ver-Ffcgung steht, wenn entadspreadchende Bezfcge reaadliadsiert weradden woladlen. Komadbiadnaadtion und Rekomadbiadnaadtion, fesadtere und losere Kopplungen.@ Sascha Stoltenow:„Die Negaadtiadonsadform der ne4chsadten Geselladschaft ist nicht mehr der Rausch, die Koradrupadtion oder die Kriadtik, sonaddern die Posse, die Transadforadmaadtion einer Unmf6gadlichadkeit in eine Mf6gadlich– keit. Sie ist so unbeadreadchenadbar proaddukadtiv wie jede Negaadtiadonsadform; und dies nicht etwa, weil sie nicht wfcsste, was sie tut, sonaddern weil nieadmand weidf, weladche Reakadtioadnen sie heradaufadbeadschwf6rt.“ (#16)Was hat man sich denn unter einer „echadten Krise“ voradzuadsteladlen? Luhadmann bezeichadnet Kriadsen metaadphoadrisch als alaradmieadrende Ereigadnisse im Immunadsysadtem der Geselladschaft. Ein gewisadses Madf an Unruhe le4uft dabei konadtiadnuadieradlich unteradhalb der Wahradnehadmungsadgrenze des Sysadtems – erst das gehe4ufte Aufadtreadten von Irriadtaadtion und Erwaradtungsadentadte4uadschunadgen macht dann die Krise. Die Krise ist das Nicht-Passen der Strukadtur, der Stressadtest der etaadblieradten Veradaradbeiadtungsadrouadtiadnen am Wideradstand der Reaadliadte4t. Im Falle der Nichtadanadpasadsung an die Umweltadbeaddinadgunadgen bedeuadtet das ffcr das Sysadtem: keine weiadteadren Opeadraadtioadnen durch Veradlust von Anschlussadfe4adhigadkeit. Dann sieht man auch, dass Kriadsen durchadaus funkadtioadnal sind: sie erreadgen das Sysadtem, soradgen ffcr die Bereitadsteladlung zuse4tzadliadcher Aufadmerkadsamadkeit, Selbstiradriadtieadrung und sichern so sehr grundadleadgend die Autoadpoadieadsis. Das Sysadtem hat nur Fieber…
Den selben Blödsinn habe ich letztens auch im Fernsehen beobachten können. Die Japaner sind eben ein bisschen speziell, was die Wahl ihrer äußerlichen Erscheinung angeht. Exomotorische Gefühlsregungen soll es auch in Form eines Fuchsschwanzes geben. Die mobile Messung von Gehirnströmen lässt sich wohl in unseren Regionen durchsetzen, der Rest aber nicht.
Crazy Japan Erfindungen - Galileo
Den kleinen Kiffer knastet man ein, nach den grössten Betrügern und Mördern werden Strassen benannt. So war das immer in der Geschichte.
Hello, i think that i saw you visited my blog so i came to return the want?
.I am attempting to to find issues to enhance my web site!
I suppose its ok to use a few of your concepts!
!
Vielen Dank für das Veröffentlichen Ihres Interviews. Wir nehmen nun darauf Bezug: http://www.millipay.ch/de/unternehmen/presse.html
Hi i am kavin, its my first time to commenting anyplace, when i read this paragraph i thought i could also create comment due to this brilliant paragraph.
Hallo Frau Brodnig,
ich habe bereits versucht meine Anmerkungen beim Falterartikel zum selben Thema zu posten - dise wurde aber nicht veröffentlicht. Sollte man das schon als Zensur bewerten?
Ic finde es für ein kritisches Medium schwach, als alternative zu einem Onlineanbieter nur andere in Erwägung zu ziehen.
Ich meine die Falle ist nicht zwangsläufig eine. Wenn man nämlich davon ausgeht, dass man sich des öfteren in seiner Heimatstadt bewegt (und nicht nur in den eigenen 4 wänden bleibt), so gibt es eine Reihe Einzelhändler (besonders Buchhändler), die liebend gerne (Buch)bestellungen per email annehmen und im selben Zeitraum, ohne Versandspesen besorgen. Das kann man dann auch auf dem Weg mitnehmen...Für richtig große Objekte muss man ja auch beim Onlinehandel Spesen bezahlen.
Es ist eine erprobte und sehr gut funktionierende Alternative zur scheinbaren Abhängigkeit, sie stützt den Einzelhandel, kostet nicht mehr, bietet die Chance auf Sozialkontakte und gute Beratung. Die nötigen Infos kann man per copy/paste von bekannten Großanbietern online bekommen und an die lokalen Kleinanbieter ihres Vertrauens weitermailen. Mit etwas Fantasie lässt sich da sicherlich noch einiges entwickeln...mit besten Grüßen Redono
S.g. Frau Brodnig,
es ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe, den ORF zu verteidigen, aber die subtile Botschaft, die Volkspartei hätte hier Einfluss genommen, veranlasst mich zu dieser Antwort. Wie man hört, ist die Schuld für die Schlusseinstellung von Herrn Leitner keineswegs beim ORF zu suchen. Vielmehr scheint es so gewesen zu sein, dass Herr Leitner anstatt in eine Kamera in einem Monitor gesehen hat und auch auf die Zeichen von Anwesenden nicht reagiert hat und in die Kamera geblickt hat. Eine Aufnahme, die vergleichbar zu jener von LH Pröll gewesen wäre, hätte also Herrn Leitner im Profil gezeigt und wäre wohl mindestens so kritisch kommentiert worden. Es wurde so versucht das beste aus der Situation zu machen und Herrn Leitner möglichst mit dem Gesicht zum Fernsehpublikum zu filmen.
Auch die Redezeit von LH Pröll und den anderen Teilnehmern sollte Sie nicht überraschen. In welchem Statement der Opposition wurde keine Kritik am Landeshauptmann oder der Volkspartei geübt. Natürlich bedarf es hier auch einer gewissen Zeit den Kritikpunkten zu begegnen und diese nicht unkommentiert im Raum stehen zu lassen. Und wenn dann noch eigene Punkte transportiert werden sollen, wie es in diesem Format vorgesehen ist, dann bedarf das eben mehr Redezeit.
Gutes Essay, aber das war ORF Niederösterreich und nicht ORF. Haben Sie auch die Pressestunde in Kärnten angesehen? Wenn nicht, ich bitte darum. Man erkennt die Unterschiede zu den Studios und zu den Kameraperspektiven. Es entscheiden immer die Regisseure welche Kamera dran sein sollte. Also nicht ORF, sondern ORF NÖ.
Und der herr "krflo"(= florian krumböck von der jvp?) analysiert das natürlich völlig objektiv!
Der orf und pröll-nahe? Iwo!
Ja, ich bin JVP-Obmann in der Stadt St. Pölten und habe das auch nicht verschwiegen. Glaube auch nicht, dass ich das objektiv beurteilen kann, glaube aber, dass es keinen Skandal gibt, sondern einen "Unfal"l von Herrn Leitner ausgelöst und vom ORF nicht gut gehandelt