A long way to go

Wie schwierig es derzeit für Frauen ist, ihr Recht auf Respekt einzufordern, zeigt der Fall Sigrid Maurer. Das ließe sich aber ändern – hier drei Erkenntnisse

Heute wurde Sigrid Maurer in erster Instanz schuldig der üblen Nachrede gesprochen – das Urteil ist nicht rechtskräftig und schockiert einige. Maurer hatte obszöne Nachrichten auf Facebook erhalten und dies online kommuniziert. Der Mann, der diesen Facebook-Account betreibt, klagte sie darauf auf üble Nachrede und erhielt (zumindest in erster Instanz) recht. In diesem Kommentar fasst auch Michael Völker das Ganze gut zusammen. Doch was zeigt das heutige Urteil? Hier drei Erkenntnisse, die der aktuelle Fall bringt:

1.) Die Rechtslage bietet vor sexistischen Postings wenig Schutz (und das könnte man ändern)

Maurer legte die obszönen Nachrichten an sie offen, weil sie wenig juristische Verteidigungsmöglichkeiten hatte: Aus juristischer Sicht sind derbe und herabwürdigende Meldungen an Frauen am ehesten eine Beleidigung. Nur in Österreich muss eine solche Beleidigung vor einem Publikum passieren – es muss also mehrere Anwesende neben der Betroffenen und dem Täter geben. Konsequenz: Eine private Nachricht auf Facebook oder auch ein E-Mail an eine einzelne Person kann nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Das ließe sich aber ändern – ein Vergleich dazu: In Deutschland kann eine Beleidigung auch per Email oder als private Nachricht erfolgen. Hier könnte der Gesetzgeber also durchaus Lehren aus dem Fall Maurer ziehen – und es belästigten Frauen leichter machen, wenn diese den schriftlichen Nachweis einer solchen Herabwürdigung haben.

2.) Es fehlt eine Möglichkeit, für Frauen über sexuelle Erniedrigung zu sprechen – ohne angefeindet zu werden

Das Ganze ist eine Lose-Lose-Situation: Wenn Frauen anonym Beispiele schildern, wo sie obszön angemacht oder sogar bedrängt wurden, kommen häufig Zweifel auf. Stimmt das wirklich? Warum wird der Täter nicht namentlich genannt? Oder warum hat man keine juristischen Schritte ergriffen? (Zu letzterer Frage: siehe voriger Punkt) Gleichzeitig ist es für Frauen aber auch eine Gefahr, wenn sie einen konkreten Namen nennen: Christine Blasey Ford kann bis heute nicht in ihr zuhause zurückkehren, weil sie dermaßen viele Morddrohungen erhält. In Österreich wiederum zeigt der Fall Maurer, dass der namentlich genannte Mann eine Klage wegen übler Nachrede einbringen kann – und obwohl selbst der Richter Zweifel an der Aussage des Mannes hat, wird Sigrid Maurer eine deftige Strafe aufgebrummt (4000 Euro an den Mann, 3000 Euro an den Staat, hinzu kommen noch Prozesskosten). Wie gesagt, das Ganze ist nicht rechtskräftig, Sigrid Maurer beruft dagegen: Ich bin gespannt, wie dies in der nächsten Instanz bewertet wird. Im schlimmsten Fall haben wir eine Situation, wo Frauen oftmals ziemlich wehrlos gegen verbale Entgleisungen und Herabwürdigung sind – und das Sichtbarmachen dieser Wortmeldung für sie riskant ist.

Diese Situation ist im Jahr 2018 nicht hinnehmbar: Wenn wir Gleichstellung wollen, bedeutet dass, dass für Frauen eine Möglichkeit existieren müssen, obszöne Botschaften zu thematisieren. Zum Beispiel heißt das für viele Online-Debatten: Wir brauchen Verständnis, wenn Frauen auch anonym etwas posten – weil sie womöglich gute Gründe für die Anonymität haben. Und außerdem: In Härtefällen kann es auch ein angemessener Selbstschutz sein, wenn Frauen sichtbar machen, wer sie belästigt. Meines Erachtens sollte das auch bei der juristischen (oder zumindest gesellschaftlichen) Beurteilung eine große Rolle spielen.

3.) Es braucht auch finanzielle Solidarität – weil zunehmend private Userinnen und User auf sozialen Medien geklagt werden

Ich glaube zunehmend, wir brauchen Solidaritätsfonds für Betroffene von manch einer Klage: Früher wurden viele juristischen Gefechte zwischen großen Medienhäusern oder Parteien ausgefochten. Zum Beispiel haben dann Rechtspopulisten Journalisten wegen unliebsamer Berichte geklagt – das gehört zum Job dazu und große Unternehmen haben für so etwas auch eine Kasse (und einen guten Anwalt). Im Netz haben wir zunehmend das Problem, dass es Einzelpersonen trifft – die wahrscheinlich keine Rücklagen für etwaige Klagen, geschweige denn einen direkten Draht zum Medienanwalt haben. Der Fall Maurer ist eines der prominentesten Beispiele, wo eine Person ohne großer Institution im Hintergrund geklagt wurde, aber es gibt noch viele andere Fälle: Zum Beispiel sind Vertreter aus der FPÖ oder rechte Medien auch bekannt dafür, sehr viele Kritiker zu klagen. Ich fände mittlerweile einen Solidaritätsfond für solche Fälle gut – wo Bürgerinnen und Bürger auch einzahlen können, wenn sie einzelnen den Rücken stärken wollen und zum Beispiel Medienanwälte dann basierend auf vordefinierte Kriterien einzelne Fälle ausfechten können. Wichtig: Im Fall Sigrid Maurer wollen derzeit viele spenden – Sigrid Maurer bittet derzeit dezidiert darum, dass einzelne bitte nicht so etwas schon starten sollen. Das Gute am Fall Maurer ist: Hier wird auch sehr viel Soldarität und Unterstützung sichtbar. Nur ist nicht jeder Fall so sichtbar. Sinnvoll wäre, auch einen Modus zu finden, wo weniger bekannte Personen oder weniger bekannte Fälle eine finanzielle Unterstützung bekommen. Das Problem ist nämlich, vieles wird nicht ausgefochten, weil Einzelpersonen ein zu hohes finanzielles Risiko befürchten müssen, wenn das Gericht doch anders entscheidet.

Dazu noch eine Ergänzung: Laut der Berichterstattung war eine der Argumentationen des Richters, Sigrid Maurer hätte juristisch bessere Karten gehabt, hätte sie vor Veröffentlichung ihres Tweets die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten – hier erklärt dies auch der Jurist Hans Peter Lehofer etwas genauer. Das Problem ist jedoch, eine solche Forderung erscheint mir unrealistisch: In diesem Fall ist Sigrid Maurer eine betroffene Frau, die derb belästigt wurde. Um journalistische Sorgfalt zu wahren, hätte sie bei dem Account, der sie belästigt hat, auch noch nachfragen soll – bitte mit Namensnennung – wer genau zu dem besagten Zeitpunkt am Computer saß. Eine solche „Recherche“ erscheint mir unzumutbar gegenüber der Betroffen und außerdem unrealistisch, dass eine Antwort auf die Frage geliefert wird.

Update: Dazu passend hat Sigrid Maurer heute folgenden Tweet veröffentlicht

Ergo: 1.) Wir brauchen mehr juristischen Schutz – weil derbe Nachrichten Alltag für Frauen geworden sind und das aber nicht sein sollten. 2.) Wir brauchen eine Debatte, bei der Frauen, die sexuelle Herabwürdigung thematisieren, nicht in einer Lose-Lose-Falle stecken. Und drittens – wenn alle Stricke reißen – benötigen wir zivilgesellschaftliche Solidarität: Derzeit posten auch viele, dass sie bereit sind, für Maurer zu spenden. Und diese finanzielle Solidarität ist zumindest eine Notlösung, bis die anderen notwendigen Schritte getätigt sind.

 

Foto: Pixabay

Kommentare

  1. Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    1. zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen – und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft – völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses “Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!” von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine – auch tiafsten – Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat – im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  2. Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils – sofern es stand hält – nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    1. Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist – Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  3. Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    1. Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen “Tätern” muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  4. Warum muss sich eine Frau dagegen “wehren”. Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen “Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!”-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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