Hasskommentare melden – aber richtig

Facebook, Twitter, YouTube: In Österreich sind große Internet-Plattformen verpflichtet, die Meldung strafbarer Hassrede ernsthaft zu prüfen – dies schreibt das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz vor. Doch wie meldet man Postings richtig, sodass die Plattformen eine genaue Prüfung einleiten müssen? Hier eine Anleitung, wie man strafbare Hassrede möglichst gut löschen kann.

Seit März müssen große Plattformen das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) befolgen: Binnen 24 Stunden müssen Plattformen wie Facebook ein gemeldetes Posting überprüfen, in komplizierten Fällen darf die Prüfung bis zu 7 Tage dauern. Wenn Plattformen systematisch strafbare Hassrede nicht genügend prüfen, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro (hier findet man den Gesetzestext). Doch wie meldet man Kommentare als User*in richtig, damit Facebook, Google und Co. auch nach diesem österreichischen Gesetz das Posting prüfen müssen? Hier eine Anleitung:

Facebook

Schritt 1: Wenn man ein Posting mit Hassrede bzw. Beleidigung findet, kann man das auf Facebook melden. Am Desktop schaut das so aus: Man klickt auf die drei Punkte neben dem Posting und wählt dann “Feedback geben oder diesen Kommentar melden”. In der App drückt man länger auf das Posting und dort gibt es die Auswahlmöglichkeit “Support erhalten oder Kommentar melden”

 

Schritt 2: Achtung – hier nun nicht auf eine dieser Auswahlmöglichkeiten wie “Nacktheit” oder “Gewalt” klicken. Denn in diesem Fall prüft Facebook nicht nach dem österreichischem Gesetz namens KoPl-G, sondern nach seinen internen Community-Guidelines. Sinnvoll ist es, stattdessen auf “Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G melden” zu klicken. Denn in diesem Fall muss Facebook das Posting nach dem österreichischen Gesetz überprüfen. Es ist auch sinnvoll, beleidigende, bedrohliche oder hetzerische Kommentare nach dem KoPl-G zu melden – denn wenn Facebook eine falsche Entscheidung trifft (zum Beispiel ein strafbares Posting stehen lässt), kann man Beschwerde bei der gesetzlich verankerten Beschwerdestelle RTR einbringen.

 

Schritt 3: Hier muss man das Formular ausfüllen – es schaut sehr juristisch aus, aber keine Sorge: Man kann hier einfach nach Verdacht die Paragrafen anklicken.

Szenario 1: Ein Posting ist beleidigend

In diesem Fall klickt man auf “Es handelt sich um eine Beleidigung, Anschuldigung oder Belästigung” an und dann den Paragrafen “Beleidigung (§ 115)”. Man muss nicht wissen, ob das jeweilige Posting wirklich diesen Tatbestand erfüllt – das muss dann ohnehin Facebook überprüfen. 

Szenario 1: Ein Posting ist bedrohlich

In diesem Fall klickt man auf “Es handelt sich um eine Bedrohung oder Erpressung” und dann auf “Gefährliche Drohung (§ 107)”. Man muss nicht wissen, ob das jeweilige Posting wirklich diesen Tatbestand erfüllt – das muss dann ohnehin Facebook überprüfen. 

 

Szenario 1: Ein Posting ist hetzerisch

Wenn zu Gewalt gegen Menschen zB aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion aufgerufen oder zu Hass gegen sie aufgestachelt wird, empfiehlt es sich, nach dem Verhetzungs-Tatbestand ein Posting zu melden. In diesem Fall klickt man “Es handelt sich um Hassrede bzw. Inhalte, die hasserfüllte Ideologien unterstützen” an und dann auf “Verhetzung (§ 283)”. So sieht das aus:

 

Ein paar Anmerkungen:

  • Man kann Postings auch für mehrere Tatbestände melden, die vielleicht infrage kommen: Das heißt, wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Posting Beleidigung, gefährliche Drohung, Verhetzung etc ist, kann man auch einfach mehr anklicken – Facebook muss das ohnehin prüfen.
  • Als Nicht-Jurist*in ist man wahrscheinlich unsicher, welcher Tatbestand passend ist. Ich handhabe es bisher so: In vielen Fällen habe ich “Beleidigung” oder “gefährliche Drohung” angeklickt. Und wenn etwas dezidiert Hetze ist, also es wird zu Gewalt gegen Menschen zB aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres Geschlechts aufgerufen oder zu Hass, dann lohnt es sich, das wegen “Verhetzung” zu melden. In diesem Artikel findet man übrigens ein paar Beispiele von Postings, die in Österreich bereits wegen Verhetzung verurteilt worden sind.
  • Im Erklärungs-Feld, warum man ein Posting meldet, kann man natürlich eine Erklärung angeben (ich selbst füge immer wieder Erklärungen zum Kontext hinzu), aber man kann dieses Feld auch freilassen. Also keine Sorge, wenn einem keine Erklärung einfällt, muss man nichts schreiben!

 

Melden auf Instagram

Schritt 1: Will man in Instagram einen beleidigenden oder hetzerischen Kommentar melden, dann kann man in der App den Kommentar nach links wischen – hier auf das Symbol mit dem Rufzeichen klicken und dann “Diesen Kommentar melden” wählen (in der Desktop-Version gibt es auch auf Instagram drei Punkte neben Kommentaren, wenn man diese anklickt, kommt hier ähnlich wie bei Facebook der “Melden”-Knopf).

So sieht es aus, wenn man in der App einen Kommentar nach links wischt:

Schritt 2: Wichtig – hier nun auswählen “Rechtswidriger Inhalt nach KoPl-G”, dann wird der Kommentar gemäß dem österreichischen Gesetz überprüft (ansonsten wird der Kommentar nach dem internen Regeln Facebooks geprüft). Es kommt dann noch ein Hinweis, dass das Kommunikationsplattformen-Gesetz “ein österreichisches Gesetz” ist, “das Meldeprozesse für bestimmte Arten rechtswidriger Inhalte vorschreibt”. Hier einfach auf “Weiter” klicken.

Schritt 3: Hier kommt nun im Grunde das gleiche Melde-Formular wie bei Facebook selbst – dieses Formular kann man so ausfüllen, wie ich es auch schon für Facebook weiter oben beschrieben habe.

Wie sieht es mit den anderen Plattformen aus?

Auch YouTube, TikTok und Twitter sind beispielsweise Plattformen, die vom Gesetz in Österreich erfasst werden.  Auch TikTok und YouTube haben mittlerweile Möglichkeiten, Inhalte nach dem KoPl-G zu melden.

 

Meldung auf YouTube: 

Schritt 1: Formular finden

Leider ist die Meldung nach dem KoPl-G auf YouTube komplizierter als auf Facebook. Hier der meines Erachtens direkteste Weg, auf YouTube etwas nach dem KoPl-G zu melden: Man ruft direkt das eigene Melde-Formular von YouTube auf – es findet sich unter https://support.google.com/youtube/contact/hatespeech_complaint?hl=de

Schritt 2: Formular ausfüllen

Ich möchte an dieser Stelle Kritik an YouTube üben: Die Gefahr ist, dass Laien und Lainnen abgeschreckt werden, weil sie aufgefordert werden, “gesetzliche Bestimmungen” zu zitieren, die ihres Erachtens verletzt wurden. Ich glaube, dass auch viele engagierte Bürger*innen Hassrede melden wollen – ohne gleichzeitig Fachleute in Jus zu sein. Trotzdem empfehle ich, sich davon nicht abschrecken zu lassen. Als Tatbestände kann man zum Beispiel “Gefährliche Drohung (§ 107 StGB)”, “Beleidigung (§ 115 StGB)”, “Verhetzung (§ 283 StGB)” angeben. Wie schon bei Facebook, muss nicht Jurist*in sein und wissen, ob der gemeldete Kommentar wirklich diese Tatbestände erfüllt – das muss dann ohnehin YouTube prüfen.

Im Feld darunter will YouTube allen Ernstes auch noch den Link zum Gesetzestext. Hier findet man den Gesetzestext des österreichischen StGB: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 Diesen Link kann man ins Formular eintragen. Nochmal: Ich halte es wirklich für zu kompliziert, was YouTube hier den User*innen abverlangt.

Beim Melde-Formular von YouTube ist auch ein technisches Detail leider kompliziert: Man kann Kommentare unter Videos auf YouTube melden, aber dafür verlangt YouTube, dass man die URL des jeweiligen Postings kennt. Wie findet man die URL des Kommentars? Bei jedem Kommentar steht neben dem Account-Namen auch, wann der Kommentar gepostet wurde, also z.B. steht da “vor 8 Stunden”, “vor 7 Wochen”, “vor 4 Monaten”. Auf diese Zeitangabe klickt man – hier zum Beispiel ein Posting, in dem die Fortführung der Nürnberger-Prozesse für eine Medizinerin gefordert wird: 

Man klickt also auf die Zeitangabe des Postings, das Fenster öffnet sich erneut neu – und die URL, die nun oben in der Adressleiste angezeigt wird, ist auch die URL des Postings. Diesen Link trägt man ins Feld “Kommentar-URL” ein. 

Nochmals: Ich halte es für viel zu kompliziert, wie viel YouTube den User*innen abverlangt, um eine Meldung nach dem KoPl-G zu machen. Dieses Gesetz dient dazu, dass Menschen Hassrede melden können und Plattformen dies auch ernsthaft prüfen müssen – wenn jedoch das Meldeformular zu kompliziert wird, dann besteht die Gefahr, dass Durchschnitts-Bürger*innen abgeschreckt werden, Beleidigungen, Bedrohungen oder Hetze an YouTube nach dem Gesetz zu melden.

 

Meldung auf TikTok: 

Auf TikTok kann man ebenfalls Kommentare melden – es ist vergleichsweise einfach.

Schritt 1: Wenn man ein Posting mit Hassrede bzw. Beleidigung findet, kann man das auf TikTok melden. Am Desktop schaut das so aus: Man klickt auf die drei Punkte neben dem Posting und wählt dann “Melden” an. In der App drückt man länger auf das Posting und dort gibt es die Auswahlmöglichkeit “Melden”.

 

Schritt 2: Hier klickt man dann auf “Fällt unter das Kommunikationsplattformen-Gesetz”, um sicherzustellen, dass das Posting nicht einfach nach TikToks internen Regeln geprüft wird, sondern vorrangig nach dem österreichischen Recht gemäß den KoPl-G.

 

 

Schritt 3: Hier kann man aus einer Reihe von möglichen Tatbeständen wählen (siehe auch Erklärung weiter oben, bei beleidigenden Postings kann man zB “§ 115 StGB – Beleidigung” wählen). Man muss nicht wissen, ob das jeweilige Posting wirklich diesen Tatbestand erfüllt – das muss dann ohnehin TikTok überprüfen. 

Schritt 4: Hier reicht es, das Häkchen zu machen beim Feld “Ich bestätige, dass die Information in diesem Bericht wahr und fehlerfrei sind” und dann noch einmal seinen Namen einzutragen. Damit ist die Meldung bereits komplett:

 

 

Und wo ist Twitter?

Twitter hat bisher kein eigenes Meldeformular eingeführt, um Tweets, die Beleidigung, gefährliche Drohung oder Verhetzung darstellen, dezidiert nach dem österreichischen KoPl-G zu melden. Ich habe bereits die Pressestelle von Twitter um Erklärung gebeten, warum es hierfür kein Formular gibt.

 

Was bringt die Meldung nach dem KoPl-G?

Wenn ich ein beleidigendes/bedrohliches/hetzerisches Posting melde und die jeweilige Plattform entfernt es nicht, dann kann ich auch Beschwerde bei der gesetzlich verankerten Beschwerdestelle RTR einreichen. Ebenfalls kann man Beschwere einbringen, wann das eigene Posting mit Verweis auf KoPl-G entfernt wurde, man aber der Ansicht ist, dies sei unrechtens. Wenn “innerhalb eines Monats mehr als fünf begründete Beschwerden” gegen eine Plattform bei der RTR eintreffen, dann kann ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden (siehe §9 KoPl-G). Kurz gesagt: Wenn eine Plattform wie Facebook/YouTube/Twitter/TikTok strafbare Hassrede nicht löscht, kann man sich beschweren und wenn dies wiederholt passiert, kann es zu einer Prüfung seitens der zuständigen Behörde – bis hin zu Strafen – kommen. 

Deshalb sollte man meines Erachtens strafbare Postings auch melden – und zwar mittels dieser Melde-Formulare: Weil es teuer werden kann, wenn eine Plattform ihre Verantwortung nicht genügend wahrnimmt und strafbare Hassrede oder Beleidigungen trotz Meldung systematisch ungelöscht stehen lässt.

 

Wo kann ich mich beschweren, wenn Facebook, YouTube, Twitter, TikTok eine falsche Entscheidung treffen? 

Hier gibt es die Beschwerdestelle: https://beschwerde.rtr.at/

 

 

Ich bin gerne für Rückmeldungen erreichbar, wenn mir Menschen schildern wollen, welche Erfahrungen sie beim Melden von beleidigenden oder hetzerischen Kommentaren auf den digitalen Plattformen machen! Alle Bilder habe ich auf den Plattformen Facebook, YouTube und TikTok mittels Screenshot aufgenommen.

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