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Facebooks größter Feind

Medienmensch des Jahres: Max Schrems hat sich mit Facebook angelegt und dabei mehr erreicht als manch ein Politiker

Ein junger Österreicher, Igelfrisur, brillantes Englisch, gibt CNN ein Interview. Er sitzt in seinem Wohnzimmer in Wien-Mariahilf, mittels Skype wird er dem amerikanischen Fernsehen zugeschaltet. Zwei Wochen später diskutiert er live auf Al-Jazeera. Es geht um den Datenkraken Facebook, um seine undurchschaubaren Geschäfte und sein Rechtsverständnis.

Nicht nur CNN hat Max Schrems befragt. Die New York Times, der Guardian und die Zeit stellten sich bei ihm an, die Bild widmete ihm die Titelzeile, mit Le Monde saß er im Café Ritter. “L’important, c’est que Facebook respecte la loi“, diktiert er den Franzosen. Es ist wichtig, dass Facebook das Gesetz respektiert

Max Schrems ist 24, stammt aus Salzburg und studiert Jus an der Uni Wien. Auf den ersten Blick unterscheidet sich der Student aus bürgerlichem Haus nicht von seinen Kollegen vom Juridicum: Er besucht unter der Woche Vorlesungen, am Wochenende Partys. Doch eines lenkt die Aufmerksamkeit der Weltpresse auf ihn: Schrems hat sich mit einem der einflussreichsten Unternehmen der Welt angelegt, er hat die Initiative “Europe vs. Facebook” gegründet und Facebook angezeigt, 22-mal.

Die kalifornische Firma missachtet den europäischen Datenschutz, sie täuscht ihre User, hat unfaire Geschäftsbedingungen, meint Schrems. “Wenn Facebook in Europa Geschäfte machen will“, sagt er, “dann muss es sich an europäisches Recht halten.“

Schrems tat etwas Kluges, ehe er seine 22 Anzeigen verfasste. Er begehrte Auskunft, welche Daten Facebook über ihn eigentlich so abspeichert. Dieses Recht steht jedem europäischen Konsumenten zu, weiß der Jusstudent. Schrems staunte, als ihm Facebook eine CD mit einem 1222 Seiten langen PDF-Dokument übersandte. 1222 Seiten nur über Max Schrems, seine Pinnwandeinträge, seine Facebook-Freunde, seine Ex-Facebook-Freunde und viele andere Informationen, die Schrems längst gelöscht geglaubt hatte.

Wer seine Daten auf Facebook löscht, erkannte Schrems, macht sie oft nur unsichtbar. Sogar private Nachrichten verblieben in den Archiven des Internetriesen, auch wenn Schrems sie vernichten hatte wollen. “Ein klarer Verstoß gegen europäische Datenschutzbestimmungen“, sagt er. Ohne die Zustimmung des Users dürfen Firmen in Europa Daten nicht unendlich lange aufbewahren.

Der Student artikulierte das Unbehagen vieler User und brachte die Anzeigen vor der irischen Datenschutzkommission ein. Denn in Irland hält Facebook eine Tochterfirma, die für alle europäischen Kunden zuständig ist und für die europäisches Recht gilt. Die irischen Datenschützer durchleuchten nun die Webseite, haben zwei Unternehmensprüfungen bei der irischen Tochterfirma durchgeführt. Voraussichtlich werden sie noch diese Woche einen ersten Bericht vorlegen – das Dokument wird zeigen, ob sich die Behörde tatsächlich traut, dem kalifornischen Internetgiganten auf die Füße zu treten. (Update: Der Bericht der Datenschutzkommission ist erschienen und fordert mehr Rechte für die User und mehr Transparenz von Facebook. Hier die Presseaussendung von Max Schrems)

Facebook beschäftigt eine Armada von Juristen. Sie weisen die Vorwürfe zurück. Ein weiteres Team wurde eigens für Anfragen tausender Kunden eingerichtet, die ebenfalls Auskunft verlangten. Schrems hat User dazu aufgerufen, selbst bei Facebook nachzufragen, welche intimen Details das Unternehmen über sie speichert. Wie viele solcher Anfragen bisher eintrafen, gibt Facebook nicht bekannt. Rund 50.000 sollen es laut Schätzungen sein. (Update: Laut dem Bericht der irischen Datenschützer trafen bei Facebook 40.000 solcher Anfragen ein)

Der angriffslustige Jusstudent wurde zum David, der kleine Steinchen auf den Goliath Facebook mit seinen Millionen Usern warf. Kommendes Jahr will das Unternehmen an die Börse, laut privaten Investoren ist die Plattform 80 Milliarden Dollar wert. Die Firma hat bestimmt kein Interesse, sich in Europa ihr Geschäft mit den Daten vermiesen zu lassen.

Schrems gegen Facebook: Dieser exemplarische Fall zeigt auch, wie im Web Konsumentenrechte systematisch ignoriert werden und wie die Politik tatenlos zuschaut. Kein einziger österreichischer Politiker hat sich bisher zu Schrems’ Anzeigen geäußert oder ihm gar zu seinem Kampfesmut gratuliert.

So stellt sich die Frage: Wieso braucht es eigentlich einen 24-jährigen Studenten, um Facebook an bestehende Gesetze zu erinnern? Wo bleibt der Staat?

Die Medien lieben dieses Spektakel eines modernen David gegen Goliath

Während die heimische Politik zu Facebook schweigt oder die Plattform bestenfalls zur Selbstdarstellung nutzt, wachen wenigstens einzelne Europapolitiker auf. EU-Justizkommissarin Viviane Reding fordert etwa ein “Recht auf Vergessen“ im Netz. Sie arbeitet an einer europäischen Datenschutzverordnung, die dies festschreiben soll. Ihre wichtigsten Verbündeten sind die Deutschen.

Die Deutschen. Wahrscheinlich wird keine Nation von den US-Internetkonzernen so sehr gehasst wie Germany. Nirgendwo wird so ergriffen und grundsätzlich über den Schutz der Privatsphäre diskutiert. Der Fall Google zeigte es bereits. Der Suchmaschinenriese stieß auf gewaltigen Widerstand, als er mit Kameras bestückte Autos ausschickte, um Fotos von öffentlichen Straßen zu machen und diese auf Google Street View hochzuladen. Da fühlten sich viele Deutsche beobachtet.

“Beim Datenschutz gibt es in Europa eine andere Kultur“, weiß auch Max Schrems. In Amerika ist das Konzept der Privatsphäre historisch anders gewachsen. In Amerika herrschten keine Gestapo und keine Stasi. Amerika hat keine eigene totalitäre Geschichte. Schrems kennt die amerikanische Sichtweise. Er hat Anfang des Jahres ein Semester an der Privatuni Santa Clara im Silicon Valley studiert und dort etliche Datenschutzbeauftragte führender Webfirmen gehört, darunter auch der Privacy-Verantwortliche von Facebook. “Der hatte keine Ahnung vom europäischen Recht“, sagt Schrems, “stattdessen forderte er Verständnis für Facebook, schließlich sei es noch ein Start-up-Unternehmen.“

Noch in den USA begann Schrems, an den Anzeigen zu feilen. “Etliche wissenschaftliche Papers waren bereits zu dem Schluss gekommen, dass Facebook europäisches Recht verletzt. Aber niemand tat etwas dagegen“, sagt der Student. Er ist jemand, der nicht nur redet, sondern handelt. Er ist jemand, der Projekte tatsächlich umsetzt: Schon als 23-Jähriger schrieb er ein Buch über private Videoüberwachung.

Der Datenschutz ist ihm ein besonderes Anliegen, er nennt ihn die “neue Front des Bürgerrechts“. An dieser wird gerade umkämpft, wie viele Rechte die Konzerne und wie viele die Konsumenten haben.

Mit Technologiefeindlichkeit oder gar Facebook-Hass hat Schrems Vorgehen nichts zu tun. “Social Networking ist cool“, sagt er, “das Problem ist nur, dass Facebook ein Monopol auf Online-Freundschaft hat.“

“Reg dich nicht auf! Wenn dir Facebook nicht gefällt, dann meld dich ab.“ Solche Einwände hört Schrems oft. Es stimmt, dass niemand gezwungen wird, dem Freundschaftsportal beizutreten. Doch keine andere Social-Networking-Seite hat 800 Millionen User, es gibt keine wirkliche Alternative zu der kalifornischen Firma. Dazu bringt der gebürtige Salzburger einen Vergleich: “Stell dir vor, es gäbe nur einen E-Mail-Anbieter auf dieser Erde. Dann müssten sich alle Menschen den Regeln dieses einen E-Mail-Anbieters unterwerfen oder darauf verzichten und Postkarten schreiben.“ Schrems will im Jahr 2011 aber keine Postkarten schreiben. Er will soziale Medien nutzen und seine Rechte gewahrt sehen.

Nach dem ersten Bericht wird die irische Datenschutzbehörde auch einen Vergleich vorschlagen. Sollten sich Facebook und Schrems nicht einigen können, stellt die Behörde einen Bescheid aus, danach kann es ein Gerichtsverfahren geben. Im schlimmsten Fall droht Facebook eine Geldstrafe von 100.000 Euro, ein lächerlicher Betrag für ein milliardenschweres Unternehmen. Mehr Angst muss der Marktführer allerdings vor den politischen Reaktionen und vor dem Imageverlust haben.

Max Schrems nimmt den Wirbel, den er verursacht hat, gelassen. Er weiß: Sowohl ein Sieg als auch eine Niederlage nützen ihm. Wenn er gewinnt, wird Facebook handeln müssen. Wenn er verliert, wäre der Beweis erbracht, dass der europäische Datenschutz zahnlos ist. “Dann“, sagt Schrems, “wäre ein Präzedenzfall geschaffen. Politiker könnten sich auf mich berufen, wenn sie die Gesetze verschärfen wollen.“

Schrems sagt solche Sätze nicht wütend, sondern sympathisch amüsiert. Die Fehde mit Facebook ist für ihn kein verbissenes Duell, sondern ein sportlicher Zweikampf. Was er unternehmen wird, wenn der Rummel vorüber ist und die Weltpresse nicht mehr an seinem Handy hängt? Max Schrems zuckt mit den Schultern. “Ich bin froh, wenn ich meine Ruhe habe.“ Kommendes Jahr möchte er sein Studium beenden, danach dissertieren, vielleicht lockt später die Politik, vielleicht der Einsatz für Bürgerrechte.

Ideen hat Schrems genug. Er träumt von einem europäischen Konsumentenschutzverein, der sich mit den Konzernen vor Gericht anlegt. “Genauso wie Facebook könnte man auch Google oder Apple überprüfen“, sagt er, “doch der Staat ist untätig.“ Und weil der Staat nichts macht, muss ein anderer einschreiten: Der Student aus Wien-Mariahilf.

 

Dieses Porträt ist in Falter 51-52/11 erschienen. Foto von Max Schrems: Heribert Corn

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  • Liebe Frau Brodnig,

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    Freundliche Grüße

  • Die Klage,

    Unterstützung von mir.
    Fuer erste mal Buchkauf!!!

    Lg

    WERNER

  • Sehr geehrte Frau Brodnig,

    ich bin Inhaber eines Bildungsinstitutes und bitte um Kontaktaufnahme.
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    Lieben Gruß
    Christian Lang

  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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