Willkommen in Facebookistan
Fotos, Tagebücher, Intimes: Gedankenlos geben Facebook-Benutzer ihre Daten preis. Jetzt machen sie sich Sorgen um ihre Privatsphäre. Zu Recht
175 Millionen Menschen. So viele Einwohner zählt auch Facebook. Es ist ein seltsames Gebilde: Man findet es auf keiner Landkarte, es kennt keine Grenzen, statt einer Verfassung gibt es nur komplex klingende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Jeder darf hierhin einwandern. Auch immer mehr Österreicher finden in der Welt von Facebook ihr Zuhause.
Doch derzeit herrscht Aufregung in Facebookistan. Das Management des Onlineportals hat im Februar die AGBs geändert. Plötzlich wollte Facebook sämtliche Inhalte, die seine Benutzer auf der Webseite veröffentlichten, auf ewig nutzen – sogar wenn ein User längst wieder aus dem virtuellen Zuhause ausgewandert ist.
Ein Konsumentenschutzblog schlug Alarm. Weltweit griffen Medien die Meldung auf. Und dann stürmten besorgte Facebook-Bewohner die Protestgruppe People against the new terms of service (TOS). Terms of service ist die englische Bezeichnung für AGBs. Die Norwegerin Anne Kathrine Petterøe gründete diese Vereinigung. Mich beunruhigte der Inhalt der neuen AGB. Er besagte sinngemäß: Wir können alles mit deinem Inhalt machen. Für immer. Auch dass Facebook die Änderungen gar nicht richtig kommuniziert hatte, erzürnte die 32-Jährige. Sie war nicht die Einzige, die gegen das neue Facebook-Regime protestierte. Ihre Gruppe zählt mehr als 140.000 Mitglieder.
Die Führung der Republik Facebook lenkte ein. Zuallererst installierte sie wieder – als Übergangslösung – die alten AGBs. Dann unterbreitete sie ein Friedensangebot an ihre Einwohner: Die Community soll künftig über umstrittene Vertragsänderungen abstimmen. Doch ist das der richtige Weg? Und wie gefährlich ist es, seine Daten auf dem Onlineportal liegen zu lassen?
Der Vergleich von Facebook mit real existierenden Ländern stammt von Mark Zuckerberg. Der 24-Jährige sieht aus wie ein smarter Student. Tatsächlich ist er das Oberhaupt der rasant wachsenden Onlinecommunity. 2004 hat Zuckerberg die Plattform gegründet. Damals studierte er in Harvard. Heute ist er der jüngste Selfmade-Milliardär der Welt. Zuckerberg schrieb neulich: Mehr als 175 Millionen Menschen verwenden Facebook. Wäre es ein Land, dann wäre es mit dieser Population das sechstgrößte Land der Welt.
Facebook, das lernen seine Bewohner langsam, ist nicht nur ein gigantischer Stammtisch, auf dem private Daten ausgetauscht werden. Es ist auch ein Schlaraffenland für private Schnüffler und staatliche Behörden. Schließlich gehört es dort zu den Umgangsformen, seinen richtigen Namen anzugeben. Viele User veröffentlichen nicht nur ihre Handynummer, sondern auch ihre Urlaubspläne und sexuelle Orientierung. Sie glauben, dass nur ihre virtuellen Freunde die Information einsehen können. Doch die Daten schlummern in den digitalen Archiven von Facebook. Und diese können auch verkauft werden.
Was passiert etwa, wenn eines Tages Wladimir Putins Gaskonzern Gazprom Facebook kauft? Oder ein chinesisches Medienunternehmen? Wer hat dann Zugriff auf die gespeicherte Information?
Das Hochladen von privaten Videos und Bildern machte so lange Spaß, solange es schien, als würde nur der harmlose Harvard-Abbrecher Zuckerberg hinter den Facebook-Computern sitzen. Aber die AGB-Debatte hat die User wachgerüttelt. Auf einmal wurde klar, dass sie gar nicht wissen, welchen Deal sie bei Facebook eingehen. Sie wissen auch nicht, wie Facebook in der Zukunft weiterentwickelt wird. In den neuen AGBs wurde beispielsweise von einer unwiderruflichen, unbefristeten, nicht-exklusiven, übertragbaren, vollständig bezahlten, weltweiten Lizenz (mit dem Recht zur Weiterlizenzierung) gesprochen. Kein österreichisches Unternehmen dürfte eine derartige Vertragsänderung durchführen, ohne die dezidierte Zustimmung des Konsumenten einzuholen.
Im Internet agiert Facebook global. In der juristischen Realität hat das Unternehmen Facebook seinen Firmensitz in Kalifornien. Die Daten der Mitglieder liegen auf Webservern im Westküstenstaat und in Virginia. US-amerikanisches Vertragsrecht erlaubt viele Unverfrorenheiten gegenüber Konsumenten, die die EU verboten hat. Facebook müsste zwar auch österreichische Gesetze einhalten – aber das ist schwierig durchzusetzen. Bei der jüngsten AGB-Änderung hätten österreichische Bürger zwar österreichisches Recht einklagen können, weil sie gröblich benachteiligt wurden. Wenn Sie das ausjudizieren wollen, würde ich Ihnen aber sagen: Reservieren Sie sich 20.000 Euro und fünf Jahre Zeit, sagt der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz.
Die AGBs wurden nach dem Bürgeraufstand zurückgezogen, das allein löst aber nicht das grundsätzliche Datenproblem. Einem modernen Staat ist klar vorgeschrieben, wie lange er Informationen speichern darf. Facebook agiert freier. Wenn jemand ein Urlaubsbild von sich hochlädt und nachträglich denkt: Vielleicht bin ich darauf doch zu spärlich bekleidet, würde man meinen, er könne das Foto löschen. Blogger fanden aber heraus, dass selbst gelöschte Bilder auf den Webservern liegen bleiben – und sogar einsehbar sind, wenn man die direkte Adresse kennt.
Facebook kann sich an Daten erinnern, die wir gelöscht glaubten. Ein Dilemma der Informationsgesellschaft. Das permanente Erinnern kann zum Problem werden, wenn man Menschen etwas zum Vorwurf macht, das 40 Jahre her ist, sagt Viktor Mayer-Schönberger. Der gebürtige Österreicher hat in Harvard Internetpolitik gelehrt und leitet nun das Information & Innovation Policy Research Centre in Singapur.
Seine Bedenken sind nicht abwegig. Das zeigt das Beispiel eines kanadischen Psychotherapeuten: Im Sommer 2006 wollte Andrew Feldmar, 66, einen Freund vom Flughafen Seattle abholen. An der Grenze googelte ein Beamter seinen Namen. Prompt tauchte ein Artikel in einem Fachmagazin auf. Darin gab Feldmar zu, in den 60er-Jahren LSD ausprobiert zu haben. Eine illegale Droge. Die Polizei hielt den Kanadier für mehrere Stunden fest und untersagte ihm die Einreise in die USA. Eine einzige Suchanfrage hatte ihn überführt.
Ex-Partner, Freizeitverhalten, politische Gesinnung: Facebook kennt oft intimere Details als Google. Es regt uns gerade dazu an, alles hineinzustellen, so Mayer-Schönberger. Aber wir müssen uns auch wieder ans Vergessen erinnern. Er plädiert für ein Verfallsdatum von Informationen, bei Google ist das längst ein Thema. Das Unternehmen versichert, Suchanfragen nach neun Monaten zu löschen.
Es ist nicht leicht, gefälschte Informationen aus dem Web zu schaffen. Man kann nicht einfach bei Facebook anrufen – die Seite gibt keine Telefonnummer an. Selbst wenn jemand eine Identität im Freundschaftsportal stiehlt, reagiert Facebook oft nur mit Verzögerung. Das stellte etwa Niki Nickl fest. Die Webmasterin der Grünen bemerkte, dass Unbekannte Accounts von Alexander Van der Bellen und Eva Glawischnig angelegt hatten. Der Identitätsklau war relativ harmlos, der Doppelgänger Van der Bellens schrieb Nachrichten wie: Alexander kaut an seiner Schokozigarette und ihm ist fad. Doch der Persönlichkeitsraub zeigt auch Gefahren auf: Ein Doppelgänger kann beschämende Aussagen machen, vertrauliche Informationen ergattern und die reale Person massiv beschädigen. Ich habe mich ans Help-Center gewandt, und die haben die Accounts innerhalb von zwei Tagen gelöscht, erzählt Nickl. Sie weiß auch, dass das nicht immer so rasch funktioniert: Beim deutschen Europapolitiker Daniel Cohn-Bendit soll es zwei Monate gedauert haben, ehe Facebook das gefälschte Profil beseitigte.
Wäre Facebook ein Staat, wäre es dann eine Demokratie? Die Vorgehensweise ist eher diktatorisch. Ich weiß nicht, wie viele Menschen in dem existierenden oder nicht-existierenden Help-Center arbeiten. Aber sie agieren nach Zufallsprinzip, meint Nickl. Umso spannender ist, dass Facebook nun selbst Wahlen vorgeschlagen hat. Wenn sich mehr als 7000 User zu einer geplanten Vertragsänderung äußern, kommt es zu einer Abstimmung. Facebook nimmt das Ergebnis an, wenn 30 Prozent der aktiven User mitgestimmt haben.
30 Prozent von 175 Millionen Menschen, das sind mehr als 50 Millionen. Ob eine Webseite so viele Leute zur Wahl bringen kann? Stellen Sie sich vor, es würde auf zehn Prozent herabgesetzt. Da würde dann kritisiert, dass zehn Prozent entscheiden, was 90 Prozent tun müssen, sagt Mayer-Schönberger. Ihm gefällt der Vorschlag.
Eines darf man nicht glauben: Dass Facebookistan durch ein bisschen E-Voting zur Demokratie wird. Aber es ist ein Schritt in Richtung Partizipation. Web 2.0-Dienste wie Facebook, Flickr, YouTube bauen auf dem Engagement ihrer User auf, die Fotos, Texte und Videos veröffentlichen. Wahlen sind die logische Schlussfolgerung von Web 2.0, sagt Mayer-Schönberger. Aus demselben Grund hält er es für unwahrscheinlich, dass das Freundschaftsportal an Gazprom oder eine chinesische Firma verkauft wird. Denn das Reich Facebook beruhe auf einem einzigen Wert. Dem Vertrauen seiner Bewohner. Wenn sie die Plattform verlassen, steht Facebookistan ohne Bürger da. Machtlos – und wertlos.
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Raus aus Facebook!
Wer seine Daten nicht mehr dem Freundschaftsportal bereitstellen will, kann sein Profil löschen. Doch ganz so einfach funktioniert der virtuelle Selbstmord nicht. Bei den Benutzereinstellungen bietet Facebook nur die Option Profil deaktivieren an. Die Daten bleiben gespeichert. Wer sein Konto und die Inhalte unwiderruflich löschen will, kann dies unter folgender Adresse anfordern: http:// www.facebook.com/help/contact.php?show_form=delete_account
Dieser Text ist im Falter 10/09 erschienen
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interessant.
Falschmeldungen oder irreführende Beiträge funktionieren immer besser, als wahre Geschichten.
Liebe Frau Brodnig,
Danke für Ihr tolles Buch "Lügen im Netz"! Es war der Grund, warum ich meine Staatsexamensarbeit über das Thema Fake News geschrieben habe und hat mich während des Schreibens immer wieder inspiriert und motiviert.
Freundliche Grüße
Die Klage,
Unterstützung von mir.
Fuer erste mal Buchkauf!!!
Lg
WERNER
Sehr geehrte Frau Brodnig,
ich bin Inhaber eines Bildungsinstitutes und bitte um Kontaktaufnahme.
Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Thema Digitalisierung nahe bringen
und ich würde gerne mit Ihnen abklären, ob Sie mit uns Workshops durchführen würden.
Lieben Gruß
Christian Lang
Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.
1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.
Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen
zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.
Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?
Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.
Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.
Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!
Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.
Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.