betreff: “dein mord”
Ein Fall von Online-Stalking wirft die Frage auf: Nimmt die Staatsanwaltschaft Drohungen, die per E-Mail gesendet werden, ernst genug?
Seit mehr als einem Jahr liegt ein Schatten über ihrem Leben. Ruft Sabine Karner* in der Früh ihre E-Mails ab, fürchtet sie, erneut eine Morddrohung oder eine obszöne Nachricht vorzufinden. Regelmäßig muss die 26-Jährige ihren eigenen Namen googeln, um zu überprüfen, ob schon wieder Beschimpfungen oder rufschädigende Kommentare über sie verbreitet wurden. Geht man auf die Website der Wiener Grafikdesignerin, findet man dort einen Warnhinweis: Sie werde seit Monaten von einer psychisch kranken Person verfolgt und bedroht, die auch in ihrem Namen seltsame Nachrichten verschicke. Sabine Karner hat Angst um ihr Leben.
Ihr Problem ist: Die Staatsanwaltschaft Wien sieht diesen Fall nicht so brenzlig, sondern hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen Stalker Christian S. eingestellt. Es geht hier auch um eine juristische Grundsatzfrage: Wie ernst sind gefährliche Drohungen zu nehmen, die ausschließlich über das Internet erfolgen?
Am 18. Oktober 2014 erhielt Sabine Karner beispielsweise eine E-Mail mit dem Betreff “hammermord”. Darin stand: “ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein.” Oder, am selben Tag: “erst reiß ich dich an deinen haaren zu boden, dann springe ich auf deinen hals, bis du nicht mehr atmest (…).” Der Betreff dieser E-Mail lautet: “dein mord”.
Die Staatsanwaltschaft Wien wertete diese E-Mails nicht als Morddrohung im strengen strafrechtlichen Sinne. Als er das Verfahren einstellte, schrieb der zuständige Staatsanwalt Andreas Mugler: “Die Tathandlungen sind im Hinblick darauf, dass die Drohungen ‘bloß’ per E-Mail vorgenommen wurden, nicht nach (…) § 107 Abs 1 und 2 StGB zu qualifizieren.”
Im Grunde bedeutet der Satz: Eine Morddrohung, die nur per E-Mail erfolgt, kann gar nicht als Morddrohung eingestuft werden. Doch diese Rechtsauslegung der Staatsanwaltschaft Wien ist umstritten. Recherchen von profil führten dazu, dass dieser Fall nun sogar Thema im Justizministerium ist.
Christian S. soll laut Gerichtsakt immer wieder bedrohliche Nachrichten per E-Mail und Facebook verschickt haben. In den gesammelten Schriftstücken kommt häufig das Wort “Mord” oder mitunter auch “mordmordmord” vor. Gegen den Wiener, Mitte 20, arbeitslos, brachten bereits einigen Personen Anzeigen ein – das reicht vom eigenen Bruder über Sabine Karner, die dem Freundeskreis des Bruders angehört, bis hin zu Personen, die den Verdächtigen angeblich noch nie persönlich getroffen haben, aber beruflich oder privat Sabine Karner kennen. “Aufgrund der verwirrten Aussagen und des Verhaltens von S. habe ich sehr große Angst um Sabine Karner und um mein Leben”, steht in einer der Anzeigen aus dem Bekanntenkreis.
Ende des vergangenen Jahres spitzte sich die Lage zu: Die Anzeigen häuften sich, einmal soll Christian S. sogar am Arbeitsplatz von Sabine Karner aufgekreuzt sein, sie war jedoch zum Glück nicht vor Ort. Schließlich kam Christian S. Anfang Jänner für zwei Wochen in Untersuchungshaft und wurde mittlerweile für zurechnungsunfähig erklärt.
Aus einem psychiatrisch-neurologischen Gutachten, das die Staatsanwaltschaft anordnete, geht hervor, dass der junge Mann angeblich unter einer “wahnhaften Störung” leidet.
Er selbst, dies wird in dem Gutachten deutlich, sieht sich hingegen als Opfer – von seinem Bruder, von Bekannten, von ehemaligen Freunden. Seine Welt, so scheint es offensichtlich, ist bevölkert von Menschen, die ihm Böses wollen. Der gerichtliche Sachverständige spricht von einer “akuten Wahnsymptomatik” und hegt Zweifel an den Schilderungen von Christian S.
In Fällen wie diesem ist es zu simpel, den Opfern zu raten, sie mögen das Internet meiden oder ihren mutmaßlichen Stalker auf Facebook blockieren. Einige der Betroffenen sind Künstler und nutzen Facebook zur Ankündigung ihrer Veranstaltungen. Sie können nicht einfach auf diese Plattform verzichten – stattdessen, so erzählen sie, würden sie sehr viel Zeit damit verbringen, bedrohliche Kommentare für die Polizei zu dokumentieren und dann auszublenden. Auch das Blockieren von verdächtigen Accounts nütze nichts, für jedes gesperrte Facebook-Profil käme ein neues.
Dass der Beschuldigte als zurechnungsunfähig gilt, macht den Fall wesentlich komplexer. Bei zurechnungsunfähigen Verdächtigen hat die Justiz einen kleineren Spielraum – auf der Route des Strafrechts gibt es hier lediglich zwei mögliche Ausfahrten. Exit 1: Nichts passiert strafrechtlich, selbst wenn Christian S. weiterhin mutmaßliche Drohungen versenden sollte. Exit 2: Christian S. muss in den Maßnahmenvollzug – würde dabei auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingeliefert. Szenario 2 zeigt einmal mehr, wie starr und streng das österreichische Rechtssystem gerade bei zurechnungsunfähigen Tätern ist.
Die Staatsanwaltschaft schlägt bisher die erste Route ein, qualifiziert die E-Mails nicht als gefährliche Drohung und stellte somit im März das Verfahren ein.
“Ich muss theoretisch warten, bis Christian S. mit einem Messer vor mir steht. Erst dann passiert rechtlich etwas”, sagt Sabine Karner. Sie habe zwar zivilrechtlich eine Einstweilige Verfügung bewirkt, diese nütze aber nichts. Der Beschuldigte schreibe ihr und einigen Freunden weiterhin beunruhigende Nachrichten, selbst wenn dafür Geldstrafen drohen. Sabine Karner und zwei weitere Betroffene haben das Gefühl, die Staatsanwaltschaft Wien würde ihr Unbehagen nicht ernst genug nehmen.
Dabei ist die Gesetzeslage gar nicht so eindeutig, wie die Staatsanwaltschaft Wien dies darstellt. “Über welches Medium jemand eine Drohung formuliert, ist nicht das Entscheidende. Eine gefährliche Drohung kann sowohl mündlich als auch per E-Mail erfolgen. Und man muss als Opfer nicht unbedingt warten, bis jemand mit einer Waffe vor einem steht”, meint der Rechtsanwalt Michael Pilz, der an Fällen von Cyberstalking und Online-Drohungen arbeitet.
Im Fall Christian S. könnte es doch noch zu einer Wendung kommen: Anfragen von profil führten dazu, dass das Justizministerium aktiv wird und das Verfahren selbst prüfen will, speziell im Hinblick darauf, ob angemessen auf Online-Drohungen reagiert wurde. Dieses Thema ist ein Anliegen von Justizminister Wolfgang Brandstetter – er setzt sich schon länger gegen Cybermobbing ein.
In dem Fall geht es nicht nur um die Zukunft von Betroffenen wie Sabine Karner oder des Beschuldigten Christian S., die über einen dicken Gerichtsakt sowie viele Bits und Bytes miteinander verbunden sind. Relevant ist diese Causa auch deswegen, weil sie ein Gradmesser ist, wie die Justiz ihre Rechtsprechung auf das digitale Zeitalter umlegt. In dem Beleidigungen und Bedrohungen recht virtuell erscheinen mögen – aber dann doch reale Auswirkungen haben.
Dieser Artikel erschien in “profil” (Ausgabe 19/15).
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Gratuliere! Ich hoffe dass Du vor allem eine Botschafterin der positiven und nutzbaren Aspekte der Digitalisierung sein wirst und nicht nur "mit Deiner Ernennung ein Zeichen gesetzt wurde, dass die Politik diesem Themenfeld große Bedeutung zumisst und negativen Entwicklungen aktiv gegensteuern will", wie es in der Presseaussendung des BKA ausgedrückt wurde.
Bin von Ihrem Buch begeistert, liebe Frau Brodnig. Wirklich solide Recherche-Arbeit, gut lesbarer Stil und bringt auch für mich als ehemaligen EDV-Profi viel Neues. Chapeau!
Ich denke, es werden noch viele interessante Beiträge und Bücher kommen -- und wünsche alles Gute!
Lieber Herr Hueber, oh, vielen Dank für Ihr Feedback! Das freut mich sehr, dass Sie mir sogar extra einen Kommentar schreiben. Schönen Gruß!
Die Gerichtsverbrecherin und Gerichtsfälscherin Irene Malle de Cillia vom Bezirksgericht 9560 Feldkirchen, Foregger Platz 1 Kärnten Austria betrügt und belügt auch das RICHTER UND STAATSANWALTSCHAFTS GESETZ gemäß § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 seit dem Jahre 2005 laufend mit MORDVERSUCHEN und Gesetzesfälschungen von SACHGAWLTERSCHAFTSGESETZEN seit 2005 laufend mit Absichtlichen Gelder Dieb Stählen und Absichtlichen MORD. Im Wissen vom Verbrecherischen und Diebischen Personen mit Irene Malle de Cillia vom BG 9560 Feldkirchen Kärnten haben alle Verbrecher gewußt, das der ganze BALKON Abbrechen wird. Keiner hat dagegen was Unternommen, bis der Besitzer des Hauses im Jahre 2015 dadurch ERMORDET wurde. Schuld ist Irene Malle de Cillia wegen mehrfachen STAATSVERBRECHEN § 302 StGB und viele weitere STRAFDTATEN mit Beihilfen von GELDER DIEB STÄHLEN bis zum Jahre 2013, €4000,000.- was die beiden STAATSVERBRECHER und STAATSGAUNER Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 Neuer Platz 5/2, 9020 Klagenfurt mit seinen Kumpel und Fälscher Dietmar Stückler von der Bezirkshauptmannschaft 9560 Feldkirchen, Milesistr. 10 Kärnten Austria vom ROT KREUZ KÄRNTEN gestohlen haben. Weiteres hat auch iRENE mALLE DE cILLIA MIT DEM Staatsverbrecher UND Staatsverweigerer Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 von Privat Personen mehr als €7000,0000.- gestohlen un d Manfred Herrnhofer Mag. vom Landesgericht 9020 Klagenfurt ist zu faul um zu Arbeiten und läßt die STRAFAKTEN Verschwinden um auch STEUERGELDER zu STEHLEN.
Auch die neuen SACHWALTERSCHAFTSGESETZE werden von der Gerichtsverbrecherin und Mehrfach Vorbestraften Irene Malle de Cillia totalgefälscht, sind neu in Kreft seit Jänner 2017.
AKTZ: 728 1 ST 39 / 12h
AKTZ: 728 4 ST 255 / 13 x - 1
AKTZ: 728 12 NST 23 / 12 f - 1
AKTZ: 728 8 NST 8 / 15 z- 1
AKTZ: 729 7 BI 16 / 10 m -2
AKTZ: 639 11 BS 490 / 08 d - 4 und weitere STRAFVERFAHREN
Weiteres gegen die genannten Verbrecher Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb; 11. 09. 1968 ist bei der STA 9020 Klagenfurt von FR. Hofrätin G. L. zu Erfahren und beim Senat des LANDESGERICHTS 9020 Klagenfurt, Dobernigstrasse 2, Kärnten Austria.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Im Sinne des Präsidenten des
OBERSTEN GERICHTSHOFES
vom 11 Juni 2012, 1 Präs. 269 - 2113 / 12 i
sind auch die JURISTENVERBRECHER wie Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 mit Manfred Herrnhofer zu Bestrafen und Richter und Rechtsverdreher zu Verurteilen mit KNAST.
Das Kriminelle Betrügerische Gesetz von Wolfgang Schüssel und Jörg Haider ist sein mehr als 10 JAHREN verboten, dennoch Verstecken sich die genannten Vorbestraften Personen weiterhin hinter dem Kriminellen Gesetz von Schüssel und Heider.
Was für eine Schande:
Richterin Irene Malle de Cillia
Manfred Pick
Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968
Dietmar Stückler
Manfred Herrnhofer und weitere Personen Tätigen laufende Gaunereien mit Einbrüchen, Dirébstählen, Körperverletzungen mit Fahrerflüchten, MORDVERSUCHEN, Verleumdungen, Rufschädigungen u s w seit 2007 laufend du die JUSTITZ wird von den Angegebenen Personen auch betrogen, belogen sowie auch das Finanzamt von Österreich.
Verbrecher die Eide Abgelegt haben, müssen und sollen ZWANGSWEISE nackt in Bergwerken mit Stumpfen Kleinen Hammer Steineklopfen, bei Wasser un d harten Brot für sehr lange Zeit.
Die genannten Kriminellen Betrügerischen Personen mit Irene Malle de Cillia haben den EID zu Gaunereien, MORDEN u s w abgelegt.
Das Gesetz gilt gem: § 149 Abs. 1 B - VG auch heute noch als VERFASSUNGS - GESETZ der Republik Österreich
und wird dennoch von den Verbrecherischen GESETZES FÄLSCHERN missbraucht und oder betrogen: Beweise von mehr als 5000 Bewiesenen und Erwiesenen Fällen: seit 0 Jahren ohne Strom weil Irene Malle de Cillia mit Verbrechern und Gaunern Brigitte Dorfer Ortner, mit STAATSFEINDEN Diethelm Ortner und seiner 2 fach SELBSTMORD FERSUCHTEN diebischen Tochter Susanne Ortner Kucurski den Geldbetrag von €66,666..- gestohlen hat und Gerichtsurkunden Gefälscht hat mit DR. Gerhard Müller. Manfred Herrnhofer hat die Gegenklage Verschwinden lassen und als Richter 2 Instanz Unterschlagen. Somit ist aúch Manfred Herrnhofer von allen Gaunereien Mitbeteiligt und Verantwortlich.
Die Schwarzen GERICHTSSCHAFE von 9560, 9020 müssen aus den Verkehr gezogen werden und sehr hart bestraft werden.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Schaden mehr als €4000,000.-
Ich weis schon lange, daß die meisten Politiker entweder dumm, besser gesagt mit geringem IQ ausgestattet sind oder
bewusst Falschmeldungen verbreiten, die ehrlichen, moralischen und ethisch handelnden muss man suchen (mir fällt momentan keiner ein)
Liebe Frau Brodnig!
Wie kann man Ihrer Meinung nach Hasspostings nun channeln und entkräften, bzw. wie geht man damit um? Es gibt hier viele praktische Ideen dazu, welche ist Ihrer Meinung nach am effektivsten?
lg
wollte es installieren, weil es mir sinnvoll und wichtig erscheint, bis zur Meldung: "Berechtigungen: - Alle Ihre Daten auf von Ihnen besuchten Websites lesen und ändern"
was soll denn das?
Danke für den Hinweis! Ich hab das mittlerweile nachgefragt, der zuständige Programmierer erklärte mir: “In order for the extension to work it needs to be able to modify the structure of the page.” Das heißt, diese Einstellung ist notwendig, damit diese Extension für den Browser funktionieren kann. Das Gute an dem gesamten Tool ist, dass es Open Source ist – das heißt, jeder kann den Quellcode der Software anschauen. Hier findet man die Infos: https://github.com/WhoTargetsMe/Who-Targets-Me
Bei mir funktioniert das Aktivieren nicht, weil ich keine deutsche Psotleitzahl habe und das Tool mir Webungen zur Bundestagswahl analysieren will. Mach ich da was falsch?
Nein - das ist leider noch ein Fehler: In Firefox ist noch nicht die neueste Version des Tools online, deswegen funktionieren noch nicht die österreichischen Postleitzahlen. An sich ist die neueste Version schon eingereicht worden, hoffentlich wird es auch bald freigeschaltet - dann können auch österreichische Firefox-User das Tool nutzen (sollte bald so weit sein)
Das Add-on kann nicht aktiviert werden, weil es keine österreichische Postleitzahlen akzeptiert. Gute Idee, funktioniert aber nicht.
In Chrome klappt's, allerdings haben wir tatsächlich ein Problem bei Firefox: Die neueste Version des Tools ist zwar schon eingereicht, aber noch nicht für die User freigeschaltet. Deswegen kann man im Moment noch nicht die österreichischen Postleitzahlen eingeben. Tut mir leid, dass das etwas dauert. Ich hoffe, die neueste Variante des Tools ist bald auch für Firefox (und damit für österreichische User) erhältlich!
Hallo, i bim's kein Bot. #fpoe #nrw17
Gibt es eine Smartphone Version!