Charlie Hebdo: Was nun die falsche Reaktion wäre
Es beginnt bereits. Die Rufe der Sicherheitspolitiker nach Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland fordert die CSU eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Verbindungsdaten sämtlicher Bürger etliche Monate lang prophylaktisch gespeichert und zu Fahndungszwecken ausgewertet werden können.
Doch es wäre grundlegend falsch, als Reaktion auf Charlie Hebdo wieder die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Es wäre letztlich sogar ein Sieg Terroristen, würden sie uns dazu bringen, aus Angst vor dem Terror demokratische Grundrechte zu opfern.
Derzeit wird – zu Recht – viel über den Wert einer freien und nicht eingeschüchterten Presse gesprochen. Eine demokratische Tugend, die es zu beschützen gilt. Das selbe gilt für ein weiteres demokratisches Prinzip: Das Recht auf Privatsphäre.
Die Sichtweise eines hohen österreichischen Polizisten
Das Problem ist jedoch: Prompt nach derart erschüttenden Terroranschlägen kommt der Vorschlag, härtere Sicherheitsgesetze einzuführen. In Deutschland beobachten wir dies bereits, hierzulande sprach sich bisher nur Andreas Pilsl, der oberösterreichische Polizeichef, für die Vorratsdatenspeicherung aus. Im Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (Text leider nicht online hier das Interview, Ausgabe von 9.1.) erklärte er nach dem Attentat auf Charlie Hebdo:
“Unser Problem ist, dass uns technische Mittel aufgrund der Rechtslage fehlen. Wir dürfen etwa keine Funkzellen auswerten, um Handy-Verknüpfungen auszuwerten, oder Zusammenhänge mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung herstellen. Ich will keinen Überwachungsstaat, aber um die Freiheit und Sicherheit aller zu gewährleisten, müssen wir in die Freiheit Einzelner eingreifen.”
Diese Aussage ist irreführend. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung geht es eben nicht darum, dass nur “in die Freiheit Einzelner” eingegriffen wird. Im Gegenteil: Die Verbindungsdaten aller Bürger werden auf Vorrat gespeichert – das inkludiert die Information, wann wer wen von wo aus angerufen, jemanden eine E-Mail oder ein SMS geschickt hat. Der Inhalt der Nachricht wird dabei nicht gespeichert, wohl aber wird das gesamte Kommunikationsverhalten von jedem Bürger und jeder Bürgerin aufgezeichnet und es lassen sich rückwirkend genaue Bewegungsprotokolle erstellen.
Weil sie ein “unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte” war, hob der Verfassungsgerichtshof VfGH die österreichische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im vergangenen Juni auf. Hier findet man die den gesamten Text und hier eine nähere Analyse vom Juristen Hans Peter Lehofer.
Ein Zombie namens Vorratsdatenspeicherung
Österreich hatte die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich einführen müssen, weil eine EU-Richtlinie dies vorschrieb. Auch diese Richtlinie ist – nach einem jahrelangen juristischen Kampf dagegen – Geschichte. Im April 2014 hat sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) für ungültig befunden, weil sie unverhältnismäßig war (mehr Infos hier).
Doch in den letzten Monaten wurde die Vorratsdatenspeicherung erneut zum Thema. Europäische Politiker zeigten interessiert, die Vorratsdatenspeicherung neu zu Leben zu erwecken, Zeit Online schrieb dazu: “Ein Zombie geht um in Europa”. Nicht nur die CDU, auch die EU-Kommission will das Überwachungsinstrument erneut haben.
Die Sicherheitsbeauftragten erklären dies stets damit, dass die Speicherung aller Verbindungsdaten den Kampf gegen den Terror erleichtern würde. Das jedoch ist eine gefährliche Logik, motiviert sie uns schließlich, Stück für Stück unsere Privatsphäre zu opfern in der Hoffnung, vielleicht eine Spur sicherer zu sein. Funktioniert das aber wirklich?
Bereits strenge Gesetze in Frankreich
Frankreich hat strenge Antiterrorgesetze und sogar eine Vorratsdatenspeicherung. Wie Golem.de berichtet, räumt der französische Staat den Behörden weitreichende Befugnisse ein. Demnach müssen Provider in Frankreich die Nutzerdaten inklusive Passwörter 12 Monate lang speichern.
“Eine reflexhafte Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland gerade wieder von der CSU begonnen wird, wird es in Frankreich nicht geben (…), weil Frankreich das alles längst hat. Erst im Juli des letzten Jahres passierte mit grosser Zustimmung die jüngste Verschärfung der Antiterrorgesetze die Parlamente im Schnelldurchgang – und mit dabei war vieles, was sich die Verfolgungsbehörden auch in totalitären Staaten wünschen würden. Speziell der Richtervorbehalt wurde, für einen Rechtsstaat fragwürdig, massiv zurückgenommen, etwa beim Entschlüsseln persönlicher Daten von Verdächtigen”, schrieb Don Alphonso heute auf faz.net.
18 Monate nach Aufdecken der NSA-Affäre wäre es absurd, zu behaupten, wir hätten zu wenig Überwachung. Offensichtlich spionieren Geheimdienste auf der ganzen Welt die Internetbevölkerung aus. Ob unsere Welt dadurch tatsächlich sicherer wurde, ob der Nutzen dieser Überwachung den demokratischen Schaden dadurch rechtfertigt, darf bisweilen bezweifelt werden. Die Programme der Geheimdienste NSA (aus den USA), GCHQ (aus Großbritannien), DGSE (aus Frankreich – auch die Franzosen spähen die digitale Kommunikation aus) haben nicht ermöglicht, das Attentat auf Charlie Hebdo rechtzeitig zu erkennen.
Ein weiterer, wesentlicher Einwand zu Überwachungstools wie der Vorratsdatenspeicherung ist ausgerechnet die Pressefreiheit. Die Vorratsdatenspeicherung erschwert mitunter die Recherche von Journalisten, die ihre Informanten schützen und eben nicht wollen, dass nachträglich ihr gesamtes Bewegungsprofile und mit wem sie in Kontakt stehen.
Aus all diesen Gründen wäre es ein Rückschritt und die genau falsche Reaktion auf Charlie Hebdo, nun diese umstrittene, allumfassende Überwachungsmaßnahme einzuführen. Wir sind eben keine Terroristen, sondern Bürger und Journalisten, die weiter auf ihre Grundrechte pochen sollen. Wir sind Charlie.
Die Passage von Don Alphonso aus faz.net habe ich nachträglich dem Text hinzugefügt. Ich wurde über Fefes Blog darauf aufmerksam. Danke!
Das obige Foto stammt von Valentina Calà via Flickr, gemäß der dort angegebenen Creative-Commons-Lizenz. Es zeigt eine Solidaritätskundgebung am Place Luxembourg in Brüssel.
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Gratuliere! Ich hoffe dass Du vor allem eine Botschafterin der positiven und nutzbaren Aspekte der Digitalisierung sein wirst und nicht nur "mit Deiner Ernennung ein Zeichen gesetzt wurde, dass die Politik diesem Themenfeld große Bedeutung zumisst und negativen Entwicklungen aktiv gegensteuern will", wie es in der Presseaussendung des BKA ausgedrückt wurde.
Bin von Ihrem Buch begeistert, liebe Frau Brodnig. Wirklich solide Recherche-Arbeit, gut lesbarer Stil und bringt auch für mich als ehemaligen EDV-Profi viel Neues. Chapeau!
Ich denke, es werden noch viele interessante Beiträge und Bücher kommen -- und wünsche alles Gute!
Lieber Herr Hueber, oh, vielen Dank für Ihr Feedback! Das freut mich sehr, dass Sie mir sogar extra einen Kommentar schreiben. Schönen Gruß!
Die Gerichtsverbrecherin und Gerichtsfälscherin Irene Malle de Cillia vom Bezirksgericht 9560 Feldkirchen, Foregger Platz 1 Kärnten Austria betrügt und belügt auch das RICHTER UND STAATSANWALTSCHAFTS GESETZ gemäß § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 seit dem Jahre 2005 laufend mit MORDVERSUCHEN und Gesetzesfälschungen von SACHGAWLTERSCHAFTSGESETZEN seit 2005 laufend mit Absichtlichen Gelder Dieb Stählen und Absichtlichen MORD. Im Wissen vom Verbrecherischen und Diebischen Personen mit Irene Malle de Cillia vom BG 9560 Feldkirchen Kärnten haben alle Verbrecher gewußt, das der ganze BALKON Abbrechen wird. Keiner hat dagegen was Unternommen, bis der Besitzer des Hauses im Jahre 2015 dadurch ERMORDET wurde. Schuld ist Irene Malle de Cillia wegen mehrfachen STAATSVERBRECHEN § 302 StGB und viele weitere STRAFDTATEN mit Beihilfen von GELDER DIEB STÄHLEN bis zum Jahre 2013, €4000,000.- was die beiden STAATSVERBRECHER und STAATSGAUNER Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 Neuer Platz 5/2, 9020 Klagenfurt mit seinen Kumpel und Fälscher Dietmar Stückler von der Bezirkshauptmannschaft 9560 Feldkirchen, Milesistr. 10 Kärnten Austria vom ROT KREUZ KÄRNTEN gestohlen haben. Weiteres hat auch iRENE mALLE DE cILLIA MIT DEM Staatsverbrecher UND Staatsverweigerer Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 von Privat Personen mehr als €7000,0000.- gestohlen un d Manfred Herrnhofer Mag. vom Landesgericht 9020 Klagenfurt ist zu faul um zu Arbeiten und läßt die STRAFAKTEN Verschwinden um auch STEUERGELDER zu STEHLEN.
Auch die neuen SACHWALTERSCHAFTSGESETZE werden von der Gerichtsverbrecherin und Mehrfach Vorbestraften Irene Malle de Cillia totalgefälscht, sind neu in Kreft seit Jänner 2017.
AKTZ: 728 1 ST 39 / 12h
AKTZ: 728 4 ST 255 / 13 x - 1
AKTZ: 728 12 NST 23 / 12 f - 1
AKTZ: 728 8 NST 8 / 15 z- 1
AKTZ: 729 7 BI 16 / 10 m -2
AKTZ: 639 11 BS 490 / 08 d - 4 und weitere STRAFVERFAHREN
Weiteres gegen die genannten Verbrecher Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb; 11. 09. 1968 ist bei der STA 9020 Klagenfurt von FR. Hofrätin G. L. zu Erfahren und beim Senat des LANDESGERICHTS 9020 Klagenfurt, Dobernigstrasse 2, Kärnten Austria.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Im Sinne des Präsidenten des
OBERSTEN GERICHTSHOFES
vom 11 Juni 2012, 1 Präs. 269 - 2113 / 12 i
sind auch die JURISTENVERBRECHER wie Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 mit Manfred Herrnhofer zu Bestrafen und Richter und Rechtsverdreher zu Verurteilen mit KNAST.
Das Kriminelle Betrügerische Gesetz von Wolfgang Schüssel und Jörg Haider ist sein mehr als 10 JAHREN verboten, dennoch Verstecken sich die genannten Vorbestraften Personen weiterhin hinter dem Kriminellen Gesetz von Schüssel und Heider.
Was für eine Schande:
Richterin Irene Malle de Cillia
Manfred Pick
Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968
Dietmar Stückler
Manfred Herrnhofer und weitere Personen Tätigen laufende Gaunereien mit Einbrüchen, Dirébstählen, Körperverletzungen mit Fahrerflüchten, MORDVERSUCHEN, Verleumdungen, Rufschädigungen u s w seit 2007 laufend du die JUSTITZ wird von den Angegebenen Personen auch betrogen, belogen sowie auch das Finanzamt von Österreich.
Verbrecher die Eide Abgelegt haben, müssen und sollen ZWANGSWEISE nackt in Bergwerken mit Stumpfen Kleinen Hammer Steineklopfen, bei Wasser un d harten Brot für sehr lange Zeit.
Die genannten Kriminellen Betrügerischen Personen mit Irene Malle de Cillia haben den EID zu Gaunereien, MORDEN u s w abgelegt.
Das Gesetz gilt gem: § 149 Abs. 1 B - VG auch heute noch als VERFASSUNGS - GESETZ der Republik Österreich
und wird dennoch von den Verbrecherischen GESETZES FÄLSCHERN missbraucht und oder betrogen: Beweise von mehr als 5000 Bewiesenen und Erwiesenen Fällen: seit 0 Jahren ohne Strom weil Irene Malle de Cillia mit Verbrechern und Gaunern Brigitte Dorfer Ortner, mit STAATSFEINDEN Diethelm Ortner und seiner 2 fach SELBSTMORD FERSUCHTEN diebischen Tochter Susanne Ortner Kucurski den Geldbetrag von €66,666..- gestohlen hat und Gerichtsurkunden Gefälscht hat mit DR. Gerhard Müller. Manfred Herrnhofer hat die Gegenklage Verschwinden lassen und als Richter 2 Instanz Unterschlagen. Somit ist aúch Manfred Herrnhofer von allen Gaunereien Mitbeteiligt und Verantwortlich.
Die Schwarzen GERICHTSSCHAFE von 9560, 9020 müssen aus den Verkehr gezogen werden und sehr hart bestraft werden.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Schaden mehr als €4000,000.-
Ich weis schon lange, daß die meisten Politiker entweder dumm, besser gesagt mit geringem IQ ausgestattet sind oder
bewusst Falschmeldungen verbreiten, die ehrlichen, moralischen und ethisch handelnden muss man suchen (mir fällt momentan keiner ein)
Liebe Frau Brodnig!
Wie kann man Ihrer Meinung nach Hasspostings nun channeln und entkräften, bzw. wie geht man damit um? Es gibt hier viele praktische Ideen dazu, welche ist Ihrer Meinung nach am effektivsten?
lg
wollte es installieren, weil es mir sinnvoll und wichtig erscheint, bis zur Meldung: "Berechtigungen: - Alle Ihre Daten auf von Ihnen besuchten Websites lesen und ändern"
was soll denn das?
Danke für den Hinweis! Ich hab das mittlerweile nachgefragt, der zuständige Programmierer erklärte mir: “In order for the extension to work it needs to be able to modify the structure of the page.” Das heißt, diese Einstellung ist notwendig, damit diese Extension für den Browser funktionieren kann. Das Gute an dem gesamten Tool ist, dass es Open Source ist – das heißt, jeder kann den Quellcode der Software anschauen. Hier findet man die Infos: https://github.com/WhoTargetsMe/Who-Targets-Me
Bei mir funktioniert das Aktivieren nicht, weil ich keine deutsche Psotleitzahl habe und das Tool mir Webungen zur Bundestagswahl analysieren will. Mach ich da was falsch?
Nein - das ist leider noch ein Fehler: In Firefox ist noch nicht die neueste Version des Tools online, deswegen funktionieren noch nicht die österreichischen Postleitzahlen. An sich ist die neueste Version schon eingereicht worden, hoffentlich wird es auch bald freigeschaltet - dann können auch österreichische Firefox-User das Tool nutzen (sollte bald so weit sein)
Das Add-on kann nicht aktiviert werden, weil es keine österreichische Postleitzahlen akzeptiert. Gute Idee, funktioniert aber nicht.
In Chrome klappt's, allerdings haben wir tatsächlich ein Problem bei Firefox: Die neueste Version des Tools ist zwar schon eingereicht, aber noch nicht für die User freigeschaltet. Deswegen kann man im Moment noch nicht die österreichischen Postleitzahlen eingeben. Tut mir leid, dass das etwas dauert. Ich hoffe, die neueste Variante des Tools ist bald auch für Firefox (und damit für österreichische User) erhältlich!
Hallo, i bim's kein Bot. #fpoe #nrw17
Gibt es eine Smartphone Version!