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Charlie Hebdo: Was nun die falsche Reaktion wäre

Es beginnt bereits. Die Rufe der Sicherheitspolitiker nach Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland fordert die CSU eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Verbindungsdaten sämtlicher Bürger etliche Monate lang prophylaktisch gespeichert und zu Fahndungszwecken ausgewertet werden können.

Doch es wäre grundlegend falsch, als Reaktion auf Charlie Hebdo wieder die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Es wäre letztlich sogar ein Sieg Terroristen, würden sie uns dazu bringen, aus Angst vor dem Terror demokratische Grundrechte zu opfern.

Derzeit wird – zu Recht – viel über den Wert einer freien und nicht eingeschüchterten Presse gesprochen. Eine demokratische Tugend, die es zu beschützen gilt. Das selbe gilt für ein weiteres demokratisches Prinzip: Das Recht auf Privatsphäre.

Die Sichtweise eines hohen österreichischen Polizisten 

Das Problem ist jedoch: Prompt nach derart erschüttenden Terroranschlägen kommt der Vorschlag, härtere Sicherheitsgesetze einzuführen. In Deutschland beobachten wir dies bereits, hierzulande sprach sich bisher nur Andreas Pilsl, der oberösterreichische Polizeichef, für die Vorratsdatenspeicherung aus. Im Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (Text leider nicht online hier das Interview, Ausgabe von 9.1.) erklärte er nach dem Attentat auf Charlie Hebdo:

“Unser Problem ist, dass uns technische Mittel aufgrund der Rechtslage fehlen. Wir dürfen etwa keine Funkzellen auswerten, um Handy-Verknüpfungen auszuwerten, oder Zusammenhänge mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung herstellen. Ich will keinen Überwachungsstaat, aber um die Freiheit und Sicherheit aller zu gewährleisten, müssen wir in die Freiheit Einzelner eingreifen.”

Diese Aussage ist irreführend. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung geht es eben nicht darum, dass nur “in die Freiheit Einzelner” eingegriffen wird. Im Gegenteil: Die Verbindungsdaten aller Bürger werden auf Vorrat gespeichert – das inkludiert die Information, wann wer wen von wo aus angerufen, jemanden eine E-Mail oder ein SMS geschickt hat. Der Inhalt der Nachricht wird dabei nicht gespeichert, wohl aber wird das gesamte Kommunikationsverhalten von jedem Bürger und jeder Bürgerin aufgezeichnet und es lassen sich rückwirkend genaue Bewegungsprotokolle erstellen.

Weil sie ein “unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte” war, hob der Verfassungsgerichtshof VfGH die österreichische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im vergangenen Juni auf. Hier findet man die den gesamten Text und hier eine nähere Analyse vom Juristen Hans Peter Lehofer.

Ein Zombie namens Vorratsdatenspeicherung

Österreich hatte die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich einführen müssen, weil eine EU-Richtlinie dies vorschrieb. Auch diese Richtlinie ist – nach einem jahrelangen juristischen Kampf dagegen – Geschichte. Im April 2014 hat sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) für ungültig befunden, weil sie unverhältnismäßig war (mehr Infos hier).

Doch in den letzten Monaten wurde die Vorratsdatenspeicherung erneut zum Thema. Europäische Politiker zeigten interessiert, die Vorratsdatenspeicherung neu zu Leben zu erwecken, Zeit Online schrieb dazu: “Ein Zombie geht um in Europa”. Nicht nur die CDU, auch die EU-Kommission will das Überwachungsinstrument erneut haben.

Die Sicherheitsbeauftragten erklären dies stets damit, dass die Speicherung aller Verbindungsdaten den Kampf gegen den Terror erleichtern würde. Das jedoch ist eine gefährliche Logik, motiviert sie uns schließlich, Stück für Stück unsere Privatsphäre zu opfern in der Hoffnung, vielleicht eine Spur sicherer zu sein. Funktioniert das aber wirklich?

Bereits strenge Gesetze in Frankreich

Frankreich hat strenge Antiterrorgesetze und sogar eine Vorratsdatenspeicherung. Wie Golem.de berichtet, räumt der französische Staat den Behörden weitreichende Befugnisse ein. Demnach müssen Provider in Frankreich die Nutzerdaten inklusive Passwörter 12 Monate lang speichern.

“Eine reflexhafte Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland gerade wieder von der CSU begonnen wird, wird es in Frankreich nicht geben (…), weil Frankreich das alles längst hat. Erst im Juli des letzten Jahres passierte mit grosser Zustimmung die jüngste Verschärfung der Antiterrorgesetze die Parlamente im Schnelldurchgang – und mit dabei war vieles, was sich die Verfolgungsbehörden auch in totalitären Staaten wünschen würden. Speziell der Richtervorbehalt wurde, für einen Rechtsstaat fragwürdig, massiv zurückgenommen, etwa beim Entschlüsseln persönlicher Daten von Verdächtigen”, schrieb Don Alphonso heute auf faz.net.

18 Monate nach Aufdecken der NSA-Affäre wäre es absurd, zu behaupten, wir hätten zu wenig Überwachung. Offensichtlich spionieren Geheimdienste auf der ganzen Welt die Internetbevölkerung aus. Ob unsere Welt dadurch tatsächlich sicherer wurde, ob der Nutzen dieser Überwachung den demokratischen Schaden dadurch rechtfertigt, darf bisweilen bezweifelt werden. Die Programme der Geheimdienste NSA (aus den USA), GCHQ (aus Großbritannien), DGSE (aus Frankreich – auch die Franzosen spähen die digitale Kommunikation aus) haben nicht ermöglicht, das Attentat auf Charlie Hebdo rechtzeitig zu erkennen.

Ein weiterer, wesentlicher Einwand zu Überwachungstools wie der Vorratsdatenspeicherung ist ausgerechnet die Pressefreiheit. Die Vorratsdatenspeicherung erschwert mitunter die Recherche von Journalisten, die ihre Informanten schützen und eben nicht wollen, dass nachträglich ihr gesamtes Bewegungsprofile und mit wem sie in Kontakt stehen.

Aus all diesen Gründen wäre es ein Rückschritt und die genau falsche Reaktion auf Charlie Hebdo, nun diese umstrittene, allumfassende Überwachungsmaßnahme einzuführen. Wir sind eben keine Terroristen, sondern Bürger und Journalisten, die weiter auf ihre Grundrechte pochen sollen. Wir sind Charlie.

 

Die Passage von Don Alphonso aus faz.net habe ich nachträglich dem Text hinzugefügt. Ich wurde über Fefes Blog darauf aufmerksam. Danke!

Das obige Foto stammt von Valentina Calà via Flickr, gemäß der dort angegebenen Creative-Commons-Lizenz. Es zeigt eine Solidaritätskundgebung am Place Luxembourg in Brüssel.

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  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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