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“Sie machten alles zu Staub“

Gill Phillips ist die Juristin des Guardian: Sie erzählt, wie die Regierung in der Snowden-Affäre Druck auf die Zeitung ausübte, der Geheimdienst einen Laptop der Zeitung zerstörte und wie schwach das britische Medienrecht ist

Die britische Regierung war nicht erfreut. Der Guardian hatte es gewagt, geheime NSA-Dokumente von Edward Snowden zu publizieren und auch die Machenschaften des britischen Geheimdienstes offenzulegen. Als Reaktion übte ein hoher Regierungsvertreter Druck auf die Zeitung aus, sogar ein Publikationsverbot wurde angedroht und ein Computer der Redaktion zerstört, erzählt Gill Phillips, Direktorin der Rechtsabteilung des Guardian, die auf der Konferenz “Freedom of Information under Pressure“ in Wien auftrat. Mit dem Falter sprach sie über die strengen britischen Gesetze und die Frage, wann Blogger den gleichen Schutz wie Journalisten verdienen.

Falter: Frau Phillips, dank Edward Snowden weiß die Welt vom ungeheuren Überwachungsapparat der Geheimdienste. Aber haben wir Medien auch etwas Neues gelernt?

Gill Phillips: Gewiss. Die Journalisten müssen sich nun fragen: Kann ich überhaupt noch E-Mails verwenden, das Internet nutzen, wenn ich meine Quellen schützen will? Oder sollte man gar nichts Vertrauliches online diskutieren? Auch aus rechtlicher Sicht enthüllt die Snowden-Affäre etliche Probleme – etwa wie unterschiedlich Rechtsstaaten Meinungsfreiheit auslegen. Die USA haben etwa das First Amendment. Dort passiert es wohl kaum, dass die Publikation eines Artikels vorab verboten wird. Bei uns in Großbritannien ist es hingegen ziemlich einfach, ein solches Publikationsverbot durchzusetzen. Das ist einer der Gründe, warum der Guardian zuließ, dass der Geheimdienst die Snowden-Dokumente zerstörte.

Genau, Ihr Chefredakteur Alan Rusbridger willigte ein, dass ein Computer des Guardian zerstört wird. Wie kam es dazu?

Phillips: Edward Snowden gab einigen Journalisten Unterlagen, auch dem Guardian. Wir hatten insbesondere Dokumente über den GCHQ, einen Geheimdienst ähnlich der NSA. Wir berichteten über die Machenschaften des GCHQ, waren aber extrem sorgfältig, niemanden in Gefahr zu bringen und keine Einsatzdetails zu veröffentlichen. Nichtsdestoweniger wurde die Regierung immer wütender und begann, sowohl rechtlich als auch psychologisch Druck auszuüben.

Inwiefern wurde Druck auf Sie ausgeübt?

Phillips: Ein hoher Regierungsvertreter trat an unseren Chefredakteur heran und forderte ihn auf, die Berichte einzustellen. Alan Rusbridger erklärte, dass mehrere Menschen Unterlagen von Snowden bekommen hatten, es würde also gar nichts bringen, denGuardian mundtot zu machen. Die Regierung wollte uns trotzdem stoppen: In Großbritannien gibt es das bereits erwähnte Publikationsverbot, ein Richter hätte uns verbieten können, weitere Details aus den Snowden-Dokumenten zu veröffentlichen. Wir entschieden uns für den pragmatischen Weg: Das Material wurde zerstört, weil wir ohnehin wussten, dass anderswo bereits Sicherheitskopien davon lagen.

Zwei Agenten des GCHQ kamen sogar in Ihre Redaktion und beaufsichtigten die Zerstörung des MacBook Pro, auf dem die Dateien gespeichert waren.

Phillips: Richtig. Wir lernten an diesem Tag, wie schwer es ist, Information tatsächlich zu zerstören.

Inwiefern denn?

Phillips: Unsere Mitarbeiter verwendeten zuerst Hämmer und Bohrmaschinen, um das Gerät zu zerkleinern. Danach setzten sie für die Datenspeicher eine Apparatur namens “Degaußer“ ein, die die GCHQ-Mitarbeiter mitgebracht hatten. Sie machten alles zu Staub, und dann entsorgten sie auch noch den Staub.

Wieso denn das?

Phillips: Wie ich lernte, haben Dateien ein magnetisches Feld, das man sogar noch aus Staubpartikeln rekonstruieren kann. Deswegen braucht man einen sogenannten Degaußer, der die Datenträger zermalmt (und entmagnetisiert, Anm. d. Red.). So ein Gerät kostet 100.000 Pfund, natürlich besitzt der Guardian so etwas nicht. Die GCHQ-Mitarbeiter kamen zu uns, um sicherzustellen, dass die Dateien komplett vernichtet wurden.

Trotzdem war das eine ziemlich nutzlose Aktion, oder?

Phillips: Absolut! Es war eine bizarre politische Geste, die Berichterstattung fand trotzdem statt. Das Material hatten wir bereits bei der New York Times gespeichert.

Sie gingen eine Kooperation mit der New York Times ein, um die harschen britischen Gesetze zu umgesehen?

Phillips: Ja, aus der Wikileaks-Zeit hatten wir bereits Erfahrung mit einer solchen Zusammenarbeit. Schon damals bestand die Sorge, dass uns ein Gericht vorab untersagen würde, geheime Wikileaks-Dokumente zu veröffentlichen. Wenn aber die New York Times solches Material zuvor publiziert, ist es öffentlich, und wir können darauf eingehen. Das Gleiche tun wir nun mit den Unterlagen von Edward Snowden. Wir arbeiten mit der New York Times zusammen und entscheiden gemeinsam, wer was veröffentlicht. Erst kürzlich berichteten wir, dass der britische Geheimdienst den Yahoo Messenger überwacht und Webcam-Bilder abfängt, dieses Programm heißt “Optic Nerve“.

Ist das amerikanische Medienrecht so viel besser als das britische?

Phillips: Eindeutig, die USA haben das First Amendment, die Meinungsfreiheit ist also der allererste Punkt in der amerikanischen Verfassung. Das britische oder europäische Recht ist vergleichsweise breiter formuliert. Artikel 8 und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sehen die Meinungsfreiheit nicht als übergeordnetes Menschenrecht, sondern wägen stärker ab. Das ist juristisch eine ganz andere Ausgangslage.

Es gab noch einen weiteren Fall, bei dem die Strenge der britischen Gesetze sichtbar wurde. David Miranda, der Lebensgefährte und Gehilfe des Aufdeckerjournalisten Glenn Greenwald, wurde am Flughafen Heathrow neun Stunden lang festgehalten – basierend auf einem Antiterrorgesetz.

Phillips: Der High Court urteilte neulich, dass dies rechtmäßig war. Das Gericht prüfte den Fall aber nur formell, etwa ob die richtigen Formulare ausgefüllt worden waren. Den größeren Zusammenhang berücksichtigte das Gericht nicht: David Miranda war eben kein zufällig herausgefischter verdächtig wirkender Mann, die Behörden wussten ganz genau, wer David Miranda war. Und wenn britische Gesetze so etwas erlauben, dann sind die Gesetze falsch.

Im Fall David Miranda ging es nebenbei auch um die Frage, ob er dieselben Rechte wie Journalisten verdiene, schließlich sei er kein klassischer Journalist. Was halten Sie davon? Sieht das Medienrecht dies zu eng?

Phillips: Ja. Es ist doch egal, ob man als professioneller Journalist bei einem Medium angestellt ist oder als Blogger zu Hause am Computer sitzt. Was zählt, ist, ob das Publizierte im öffentlichen Interesse ist. Das Recht spricht oft nur von “Journalisten“, aber eigentlich sollten juristisch all jene Personen geschützt werden, die etwas im öffentlichen Interesse publizieren, egal ob sie nun Journalist, Blogger oder etwas anderes sind.

Sie sind Medienanwältin. Hätten Sie sich jemals gedacht, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Arbeit auch mit Antiterrorgesetzen beschäftigen müssen?

Phillips: Als ich anfing, sicher nicht. Aber in den letzten Jahren lernten wir, dass manche Antiterrorparagrafen auch gegen Journalisten eingesetzt werden können. Zum Beispiel kam es vor, dass Redakteure Terroristen interviewten und die Polizei daraufhin ihre Unterlagen wollte. Auch forderte manch einer, der Guardian solle aufgrund von Antiterrorgesetzen angezeigt werden, weil wir Information besitzen, die Terroristen helfen könnten. Vor einigen Jahren hätte ich das nicht mitbedacht, aber seit dem 11. September ist Terrorismus etwas, womit wir viel direkter leben müssen.

Wenn man über eingeschränkte Pressefreiheit spricht, denken viele wohl zuerst an Staaten in Asien oder Südamerika. Sie sind derzeit für die Konferenz “Informationsfreiheit unter Druck“ in Wien, ist die Informationsfreiheit sogar in funktionierenden Demokratien unter Druck?

Phillips: Ich denke schon. Vergangenen Herbst nahm ich an einer Konferenz in Hongkong teil, bei der Journalisten und Juristen aus Staaten wie Singapur, Thailand, Malaysien auftraten, das sind furchteinflößende Orte für Journalisten. Allein für Kritik an der Regierung kann man ins Gefängnis gehen. Umso wichtiger ist, dass der Westen weiterhin an Informationsfreiheit festhält. Alles hat eine Schattenseite, manchmal spitzen Journalisten Dinge zu oder sind zu schlampig. Aber im Zweifelsfall ist zu viel Redefreiheit besser als zu wenig davon. Natürlich sollen Journalisten ihre Privilegien nicht missbrauchen – so wie das beim britischen Abhörskandal der Fall war, bei dem Journalisten fremde Telefonate belauschten. So etwas spielt dann jenen in die Hände, die nur darauf warten, endlich die Pressefreiheit einschränken zu können.

 

Zur Person
Gill Phillips

leitet die redaktionelle Rechtsabteilung des Guardian. Sie arbeitete bei der internationalen Kanzlei Clifford Chance, ehe sie in die Medienbranche wechselte und Unternehmen wie die BBC, die britische News Group Newspapers und die Times juristisch beriet. 2009 wechselte sie zum Guardian, wo sie sich auch mit den rechtlichen Fragen rund um die Wikileaks-Enthüllungen und die NSA-Dokumente beschäftigt, die der Informant Edward Snowden weitergab. Sie twittert als ladywell 23.

 

 

Dieses Interview erschien im Falter 11/14. Foto des Laptops: Roger Tooth/The Guardian. Das Foto von Gill Phillips stammt von mir

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  • Hallo,
    werden Kommentare mit Links nicht angenommen? Ich hätte da noch einen Knaller.

    Gruss G.

  • Man muss anscheinend ohne links auskommen. Aber ich habe auch noch etliche Beispiele, wo sich auch noch so mancher selbst zuerst einmal an die Nase fassen sollte, bevor er die schräge Argumentation von anderen kritisiert. So argumentieren z.B. etliche Politiker damit, dass die Klimakrise einfach nur durch freiwilligen Verzicht in den Griff zu bekommen wäre, weil das ja beim Ozonproblem angeblich auch ganz ohne Verbote funktioniert hat. In Wirklichkeit trat am 1. August 1991 trat in Deutschland eine Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Stoffen in Kraft. Und noch ein aktuelles Beispiel. Aktuell wird in Deutschland von einigen Politikern andauernd behauptet, dass OP-Masken hinsichtlich Eigenschutz vollkommen wirkungslos wären und dass der Normalbürger die ja sowieso unmöglich richtig anlegen könne. In Wirklichkeit sind die aber nur halt nicht in ausreichender Anzahl verfügbar. Das Problem ist von selbigen hausgemacht. Es ist ja verständlich, dass die knappen Masken dann dem Klinik-/Pflegepersonal vorbehalten sein müssen. Ich glaube aber nicht, dass die Verbreitung von solchen Falschmeldungen da weiterhilft. Es bestärkt lediglich die Leute, die oft mit den eigenen „Fake-News“ ja auch nur die Welt verbessern wollen. Es gibt zu dem Thema noch etliche weitere Beispiele.

  • Vielleicht noch eine herrliche Blüte, die man auch der Nachwelt nicht vorenthalten sollte.
    Frank Ulrich Montgomery bei Maybrit Illner spezial am 17. März 2020 zur einfachen Mundschutz-Maske: „Schützt nicht. … und dass die Asiaten die tragen, das hat etwas mit deren Schönheitsideal zu tun ...“
    Bei vielen asiatischen Frauen gilt helle Haut tatsächlich als Schönheitsideal. Aber einmal abgesehen davon, dass die Männer dort genau so häufig Masken tragen wie die Frauen, dürfte ein aufgehelltes Rechteck im Gesicht auch bei asiatischen Frauen nicht unbedingt als Schönheitsmerkmal gelten. Die Asiaten haben wohl eher aus der Erfahrung heraus gelernt. Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch 2006, hat die Stadtverwaltung in Hongkong an etliche Haushalte Masken verteilt. Die Aktion hat anscheinend erfolgreich gegen die Verbreitung der Viren gewirkt. Die WHO hat offensichtlich auch daraus gelernt. Drei Jahre später hat dann auch die WHO das Tragen von Masken als Prophylaxe gegen eine H1N1-Infektion in belebten öffentlichen Räumen ganz offiziell empfohlen und auch beschrieben wie die Masken anzuwenden sind (Advice on the use of masks1 in the community setting in Influenza A (H1N1) outbreaks 1 May 2009 ).

  • Hätte mich ja gewundert, wenn in den üblichen Kreisen die Kriese nicht für die Vermarktung von MMS genutzt würde. Das Video mit dem Titel "Endlich wissenschaftlich erklärt - Warum ClO2 gegen Covid 19 hilft" ist alleine schon deshalb sehenswert, weil der Vortragende mit jeder Menge wissenschaftlich anmutender Fachausdrücke herumwirft, die oft noch nicht einmal selbst richtig aussprechen kann. Ich kann mir alleine von daher schon nicht vorstellen, dass der weiß, was er da redet. Ich kenne den Kanal ganz gut, weil er seit geraumer Zeit altes Videomaterial mit neuerem Material vermischt und dann unter die Leute bringt. Gespickt mit Halbwahrheiten zum Implizieren von Falschinformationen. Längst widerlegtes wird einfach neu verpackt unter die Leute gebracht. Verweise auf längst gelaufene entsprechende Untersuchungen dazu werden zensiert. Dazu gibt es gut dokumentierte Fälle. Es gibt auch noch einen gut dokumentierten Fall, wo die Kanalbetreiber zwei fachlich zu kompetente Kommentatoren, eine anstehende Sperrung angekündigt hat bevor die dann vollzogen wurde. Sollte wohl der Abschreckung dienen.
    Über den Blog der Kanalbetreiber wird übrigens auch die am Adalbert Stifter Gymnasium verfasste vorwissenschaftliche Arbeit, “Freie Energie Eine unbekannte Quelle” vermarktet. Wer das abschreckend Beispiel lesen will, der findet die Arbeit aber auch als pdf im Netz.

  • Unter dem Video ist jetzt der folgende Eintrag zu finden:
    COVID-19
    Aktuelle, wissenschaftliche Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Das dürfte jetzt so manchem Zuschauer implizieren, dass das Video von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stammt und unter dem zugehörigen Link ergänzende Infos zu finden sind. Über die Unwirksamkeit von MMS ist dort nichts zu finden. Ich verstehe nicht, warum man solche Videos nicht einfach sperrt. Beim Sperren von Posts von Aufklärern tut sich YT deutlich leichter, offensichtlich weil die die Klickrate bremsen. Auch darüber gibt es dokumentierte Fälle.

  • Warum nicht gleich so:
    Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt.

    Inzwischen ist ganz weg. Jedenfalls an der Stelle.

  • Dezeit wird mal wieder haarsträubendes an Verschwörungstheorien und Falschmeldungen verbreitet.

    Wolfgang Kubicki bezweifelt anscheinend, dass das Robert-Koch-Institut bei der Reproduktionsrate mit offenen Karten spielt. Wenn er das ernst meinen würde, dann hätte er längst selbst nachgerechnet oder wenigstens nachrechnen lassen. Die erforderlichen Daten sind alle über gleich mehrere Quellen frei verfügbar.

    Christian Lindner versucht offensichtlich mit Halbwahrheiten Falschmeldungen zu implizieren.
    30. April 2020 Christian Lindner bei Maybrit Illner 35:45. Wenn man den Medien glauben kann hat H. Drosten gestern gesagt:“Kinder sind so infektiös wie Erwachsene und heute sagt er, nur ein drittel so gefährlich wie unlängst berichtet worden ist. Also zwei gegenteilige Aussagen innerhalb von 24 Stunden“.
    Er bezieht sich da offensichtlich auf den am Nachmittag des gleichen Tages veröffentlichten Prodcast vom NDR.
    30. April 2020 Podcast 37 H.Drosten zu einer ganz aktuellen Untersuchung von seinem Team: “Wir können in Kindergruppen nicht nachweisen, dass die unterschiedliche Viruskonzentrationen in den Atemwegen haben, gegenüber Erwachsenen. .. Es gibt keine nachweisbaren Unterschiede in der Viruslast .. Es könnte gut sein, dass die genau so infektiös sind wie Erwachsene.“. Also genau das Gegenteil von dem, was H. Lindner zu verbreiten versucht. Das angesprochene Drittel bezieht sich auf eine Empfänglichkeit die man über Kontaktbereinigungen aus anderen Untersuchungen herleiten kann. Stark vereinfacht ausgedrückt ist das Risiko einer eingehenden Infektion dort bei Kindern ein Drittel und bei Älteren 1.5 mal so hoch wie bei Erwachsenen. Das sagt aber nichts darüber aus, wie ansteckend die verschiedenen Gruppen sind.

    Erschreckend ist, dass jetzt offensichtlich einige Politiker mit ziemlich fragwürdigen Methoden versuchen die Naturwissenschaftler zu spalten. Die waren sich aber praktisch immer in allen wesentlichen Punkten einig.

  • Achtung, zwischen den Punkten Anzahl registrierter User und Umsatz ist ein und, kein oder.

    • Zuerst: Danke für den Hinweis! Ich habe das ursprünglich auch so gelesen, aber mir wurde erklärt, dass diese Formulierung im Gesetz sinngemäß wie ein "oder" zu lesen ist, weil nicht aufgezählt wird, wer inkludiert ist, sondern weil aufgezählt wird, wer exkludiert ist. Und diese Formulierung wirkt sich nach dieser Auskunft so aus, dass man erfasst ist, wenn man nur einen der Punkte erfüllt. Das Ganze ist jedenfalls sehr kompliziert formuliert, weil nicht aufgelistet wird, wer inkludiert ist, sondern in welcher Konstruktion man exkludiert ist.

  • Im Großen und Ganzen ist bekannt, was kommen soll: Das „Upskirting“-Verbot etwa, also das Verbot, mit oder ohne Kleidung bedeckte Geschlechtsteile heimlich zu fotografieren oder diese Aufnahmen zu verbreiten, was eben jener Fußballtrainer tat. Oder dass Kommunikationsplattformen künftig einen Ansprechpartner im Land haben und Transparenzberichte abliefern müssen.

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